Hallo User Katrin,
was den Sonntagszuschlag betrifft hat User Batrix bereits die richtige Antwort mit der entsprechenden Fundstellte gegeben. Da ist nichts hinzuzufügen.
Die betriebliche Altersvorsorgeleistung (z.B. Betriebsrente), die Sie von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, stellt kein Arbeitsentgelt mehr da. Diese Art von Einkommen wird nicht bei der EM-Rente angerechnet. Auf den folgenden Link wird hingewiesen:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_96AR3.6