Guten Tag Achjemine,
von dem Expertenteam wurde gestern die Anfrage insofern beantwortet, dass die Agentur für Arbeit zunächst den Erstattungsanspruch beziffern muss, bevor die Rente ausgezahlt werden kann.
Dies bedeutet, dass die Monate die vor der Novemberzahlung liegen, solange nicht ausgezahlt werden können, bis die Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit (oder einem anderen Sozialleistungsträger) mitgeteilt bekommen hat, was in diesem Zeitraum an Sie gezahlt wurde.
Hier wäre es ratsam neben dem Rentenversicherungsträger die Agentur für Arbeit zu kontaktieren und dort auf eine kurzfristige Bearbeitung bzw. Bezifferung des Erstattungsanspruches gegenüber der Rentenversicherung hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Genau, alle Sozialleistungsträger von denen Sie etwas erhalten haben bzw. noch erhalten, müssen der Rentenversicherung die Höhe der ausgezahlten Leistung mitteilen.
Guten Tag Achjemine,
von dem Expertenteam wurde gestern die Anfrage insofern beantwortet, dass die Agentur für Arbeit zunächst den Erstattungsanspruch beziffern muss, bevor die Rente ausgezahlt werden kann.
Dies bedeutet, dass die Monate die vor der Novemberzahlung liegen, solange nicht ausgezahlt werden können, bis die Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit (oder einem anderen Sozialleistungsträger) mitgeteilt bekommen hat, was in diesem Zeitraum an Sie gezahlt wurde.
Hier wäre es ratsam neben dem Rentenversicherungsträger die Agentur für Arbeit zu kontaktieren und dort auf eine kurzfristige Bearbeitung bzw. Bezifferung des Erstattungsanspruches gegenüber der Rentenversicherung hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Achjemine,
von dem Expertenteam wurde gestern die Anfrage insofern beantwortet, dass die Agentur für Arbeit zunächst den Erstattungsanspruch beziffern muss, bevor die Rente ausgezahlt werden kann.
Dies bedeutet, dass die Monate die vor der Novemberzahlung liegen, solange nicht ausgezahlt werden können, bis die Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit (oder einem anderen Sozialleistungsträger) mitgeteilt bekommen hat, was in diesem Zeitraum an Sie gezahlt wurde.
Hier wäre es ratsam neben dem Rentenversicherungsträger die Agentur für Arbeit zu kontaktieren und dort auf eine kurzfristige Bearbeitung bzw. Bezifferung des Erstattungsanspruches gegenüber der Rentenversicherung hinzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Das gleiche gilt dann auch für die unfallkasse? Also dass die beziffern müssen, was sie erstattet haben wollen?
Danke. Mir war nur nicht klar, dass sowohl die bisherige teilweise Rente, als auch das ALG sofort eingestellt werden.
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