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Experten-Antwort

Sorry, nochmal nachgefragt hier

von Achjemine01.10.2024 | 13:28
318 Ansichten
7 Antworten
Da ich bei der RV niemanden erreiche und nun doch gerne wüsste, ob ich jetzt 2 Monate gar keine Rente von der rv bekomme, hier nochmal der Beitrag von gestern.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 01.10.2024 | 13:39

Guten Tag Achjemine,

 

von dem Expertenteam wurde gestern die Anfrage insofern beantwortet, dass die Agentur für Arbeit zunächst den Erstattungsanspruch beziffern muss, bevor die Rente ausgezahlt werden kann.

 

Dies bedeutet, dass die Monate die vor der Novemberzahlung liegen, solange nicht ausgezahlt werden können, bis die Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit (oder einem anderen Sozialleistungsträger) mitgeteilt bekommen hat, was in diesem Zeitraum an Sie gezahlt wurde.

 

Hier wäre es ratsam neben dem Rentenversicherungsträger die Agentur für Arbeit zu kontaktieren und dort auf eine kurzfristige Bearbeitung bzw. Bezifferung des Erstattungsanspruches gegenüber der Rentenversicherung hinzuwirken.

 

Mit freundlichen Grüßen

Experten-Antwortam 01.10.2024 | 14:16
Achjemine schrieb
Das gleiche gilt dann auch für die unfallkasse? Also dass die beziffern müssen, was sie erstattet haben wollen?

Genau, alle Sozialleistungsträger von denen Sie etwas erhalten haben bzw. noch erhalten, müssen der Rentenversicherung die Höhe der ausgezahlten Leistung mitteilen. 

5 Antworten

Forenverhalten ändern?am 01.10.2024 | 14:27
Achjemine schrieb

Das gleiche gilt dann auch für die unfallkasse? Also dass die beziffern müssen, was sie erstattet haben wollen?

Sie müssen nicht immer wieder Rückfragen stellen! Einmal vom Experten beantwortete Threads werden in der Regel nicht erneut beantwortet.
Klausam 01.10.2024 | 16:18
Achjemine schrieb

Danke. Mir war nur nicht klar, dass sowohl die bisherige teilweise Rente, als auch das ALG sofort eingestellt werden.

Und wenn sie Pech haben bekommen Sie überhaupt keine Nachzahlung, sondern wirklich erst die laufende Rente. Denn wenn aus einer Teilerwerbsminderungsrente rückwirkend eine volle Rente wird, gehen die kompletten Ansprüche der vollen Rente an die Krankenkasse bzw. an die Agentur für Arbeit .
Du meine Güte am 01.10.2024 | 17:02
Es ist in jedem Fall ratsam, für den Ernstfall einen "Notgroschen" auf der hohen Kante zu haben.
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