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Experten-Antwort

Sozialabgaben

von Herbert13.02.2023 | 16:28
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2 Antworten

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Ich möchte gern wissen ob ich auf Beiträge zur Vermeidung einer Rentenminderung nochmal Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Aus meiner Sicht sind von den Beiträgen die ich Zusätzlich in die Rentenkasse zur Vermeidung einer Rentenminderung eingezahlt habe bereits Steuern und Sozialabgaben gezahlt worden. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Herbert,

Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung können als Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem Betrag in Höhe von 26.528 EUR steuerlich geltend gemacht werden wobei Ihre regulären Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rente ebenfalls darunterfallen.

Die Rente aus diesen Beiträgen unterliegt wiederum ohne Besonderheiten der nachgelagerten Besteuerung mit einer Übergangszeit bis 2040 und Verbeitragung zur Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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1 Antworten

ThomasRam 13.02.2023 | 18:07
Auf Beiträge zahlen Sie generell keine Sozialabgaben. Die Ausgleichszahlungen zahlen Sie aus Ihrem Privatvermögen ein, bzw. aus Ihrem Nettoverdienst. (Unter bestimmten Umständen darf auch Ihr Arbeitgeber eine Abschlagszahlung direkt in die DRV einzahlen z.B. im Rahmen einer Abfindung). Sie kaufen mit Ihren Ausgleichszahlungen Rentenpunkte wie mit normalen Beiträgen auch. Die Rente berechnet sich später aus der Summe der Rentenpunkte, wird versteuert und KV/PV Beiträge sind zu leisten. Aus der Expertenantort können Sie entnehmen, daß Sie unter Umständen Ihre Beiträge steuerlich absetzen können.
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