Guten Morgen Rerup,
Fragen hinsichtlich einer Direktversicherung und der daraus entstehenden Sozialabgaben können in diesem Forum nicht beantwortet werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Mit dem Recht des Sozialgesetzes, ganz einfach.
Und Sie haben gemäß Ihrer Angaben ganz klar auch keine Sozialabgaben auf die Beiträge zur Ihrer Direktversicherung geleistet.
Das Sie darüber hinaus auch keine Ersparnis hatten bei den Sozialabgaben, lag schlicht an Ihrem hohen Einkommen deutlich über den Beitragsbemessungsgrenzen. Das war aber auch damals schon klar.
Worüber beschweren Sie sich also?
Etwa, dass Sie damals aus freien Stücken eine Direktversicherung abgeschlossen haben zu Koditionen, die damals galten und bezogen auf die grundsätzliche Beitragspflichtigkeit der Betriebrenten-Zahlungen auch heute?
Generell gilt: Augen auf VOR Abschluss eines Vertrages.
Und mit der gesetzlichen Rentenversicherung hat das Ganze schon überhaupt nichts zu tun.
Eine "verständliche Stellungnahme" brauchen Sie dazu also von der DRV nicht erwarten.
Wenden Sie sich doch einfach an Ihren Bundestagsabgeordneten.
Der wird Ihnen aber auch nichts anderes sagen.
Blubb!
Da haben Sie in ein altes Wespennetz gestochen. Bei Direktversicherungen hat der Gesetzgeber in 2004/5 die Randbedingungen auch für Altverträge geändert und volle Abgaben zur GKV und PV verlangt. Unter dem Stichwort Direktversicherungsgeschädigte lässt sich da einiges finden, selber nachlesen und sich ein Urteil bilden. Hier wurde der Bestandsschutz missachtet.
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