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Experten-Antwort

Sozialabgaben aus Einmalzahlung einer Gehaltsumwandlung

von Rerup27.10.2023 | 08:13
447 Ansichten
10 Antworten
Ich habe eine Direktversicherung bespart mit Beiträgen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. In der Ansparphase wurden die Sozialabgaben in voller Höhe geleistet, auch durch die Gehaltsumwandlung sank das Einkommen nicht unter die Beitragsbemessungsgrenzen. Nun bei der Auszahlung sollen auf dieses Kapital wieder Sozialabgaben (KV und PV) erhoben werden. Mit welchem Recht? Diese Beiträge waren noch nie Sozialabgabenpflichtig. Ich bitte um eine verständliche Stellungnahme. Gruß Rerup

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.10.2023 | 08:36

Guten Morgen Rerup,

 

Fragen hinsichtlich einer Direktversicherung und der daraus entstehenden Sozialabgaben können in diesem Forum nicht beantwortet werden.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Falsches Forumam 27.10.2023 | 08:31
1. geht es um eine Betriebsrente. Hier ist die gesetzliche Rentenversicherung nicht zuständig, sondern die zahlende Stelle. 2. geht es um Sozialabgaben. Hier ist die Krankenversicherung zuständig.
Pacta sunt servandaam 27.10.2023 | 08:43
Mit dem Recht des Sozialgesetzes, ganz einfach. Und Sie haben gemäß Ihrer Angaben ganz klar auch keine Sozialabgaben auf die Beiträge zur Ihrer Direktversicherung geleistet. Das Sie darüber hinaus auch keine Ersparnis hatten bei den Sozialabgaben, lag schlicht an Ihrem hohen Einkommen deutlich über den Beitragsbemessungsgrenzen. Das war aber auch damals schon klar. Worüber beschweren Sie sich also? Etwa, dass Sie damals aus freien Stücken eine Direktversicherung abgeschlossen haben zu Koditionen, die damals galten und bezogen auf die grundsätzliche Beitragspflichtigkeit der Betriebrenten-Zahlungen auch heute? Generell gilt: Augen auf VOR Abschluss eines Vertrages. Und mit der gesetzlichen Rentenversicherung hat das Ganze schon überhaupt nichts zu tun. Eine "verständliche Stellungnahme" brauchen Sie dazu also von der DRV nicht erwarten. Wenden Sie sich doch einfach an Ihren Bundestagsabgeordneten. Der wird Ihnen aber auch nichts anderes sagen.
ThomasRam 27.10.2023 | 14:28
Ziemliches Chaos, Ihre Angaben. - Altvertrag/Neuvertrag? - Kapitalauszahlung oder Rente? - Natürlich haben Sie keine Abgaben auf die Beiträge gezahlt. Wenn Sie Sozialabgaben auf Ihr Gehalt einsparen konnten, liegt das an Ihrem exorbitanten Bruttoverdienst. - Bei Kapitalauszahlung sparen Sie die 50 € monatlich auf 10 Jahre wahrscheinlich schon durch die Steuerfreiheit (bei Altverträgen) - 'noch nie sozialabgabenpflichtig' stimmt wohl auch nicht, welche Beiträge überhaupt? Ich behaupte mal, bei Verrentung sind die Auszahlungen schon lange sozialabgabenpflichtig.
Ebenfalls Betroffener am 27.10.2023 | 15:09
Ganz ehrlich: Vergessen Sie es, Sie kommen hier nicht weiter, das ist und bleibt eine staatliche Riesen-Schw --- Ich kenne das Problem, mit meiner DV wurde ich genau so wie Sie mit zusätzlichen, unberechtigten und nicht vorher vereinbarten bzw nicht vorher erkennbaren GKV-Zahlungen besch -----. Wäre das bei Abschluß (20 Jahre vorher) des DV-Vertrages bekannt gewesen, hätte ich diese DV nie abgeschlossen. Das war um 2004 ein neues Gesetz der Schröder-Regierung (widerrechtlich ,ungesetzlich und gegen alle Rechtsnormen) mit rückwirkender Gültigkeit Viele Betroffene haben geklagt, durch alle Instanzen - und natürlich verloren. War ja auch nicht anders zu erwarten. Ich habe schon längst gelernt und verstanden: Die soziale Gerechtigkeit gilt in Deutschland nicht für die Leute, die treu und brav arbeiten und mit ihren Zahlungen für Steuern und Sozalabhaben diesen Staat unterstützen und das Gemeinwesen unterhalten. Vor allem wenn sie sich zusätzlich auch noch um ihre eigene Altersvorsorge aus eigenen Mitteln kümmern. Dann werden sie besonders hart bestraft. Das Wohlgefallen des Staates gilt den anderen. Nebenbei: Mir ist ein besonders "schlauer " Kommentar aufgefallen, Naja, was soll s. Friede seiner Seele, er kann nicht anders.
hans-werneram 27.10.2023 | 15:17
Da haben Sie in ein altes Wespennetz gestochen. Bei Direktversicherungen hat der Gesetzgeber in 2004/5 die Randbedingungen auch für Altverträge geändert und volle Abgaben zur GKV und PV verlangt. Unter dem Stichwort Direktversicherungsgeschädigte lässt sich da einiges finden, selber nachlesen und sich ein Urteil bilden. Hier wurde der Bestandsschutz missachtet.
Noch ein Betroffener am 28.10.2023 | 14:40
Kaiser schrieb

Blubb!

Aha, welch ausdrucksvoller, sinnvoller und hochintelligenter Kommentar. Ersichtlich wieder einmal einer der ganz "Schlauen" und Besser- und Alleswisser. Wie wäre es, gehen Sie doch wieder zurück zu Ihrem Stammtisch, das nächste ( das 10 te ???) Bier zahle ich ( falls Sie es nicht selbst bezahlen können )
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