Die Entscheidung über den Status in der gesetzlichen Krankenversicherung (freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied) und die damit verbundene Beitragspflicht auf Einkünfte aus einer privaten Rentenversicherung trifft die Krankenkasse. Zur weiteren Klärung bedarf es somit einer Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse!