Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Sozialabgaben im Minijob für Rentner nach 45 Arbeitsjahren

von Hannes26.01.2024 | 13:54
858 Ansichten
11 Antworten
Meine Frau erhält nach 45 Arbeitsjahren bereits vor ihrem gesetzlichen Rentenalter ihre abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Bei ihrem bisherigen Arbeitgeber hat sie nach Beginn der Rente einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttogehalt von weniger als 520 € abgeschlossen (Minijob). Bei der Gehaltsauszahlung werden vom Bruttogehalt ein Anteil von 7,85% Krankenversicherung, 9,3% Rentenversicherung, 1,3% Arbeitslosenversicherung und 9,83 € 2,2% Pflegeversicherung einbehalten. Ist das korrekt, oder ist nicht vielmehr ein Minijob bei diesen Voraussetzungen von Sozialabgaben befreit?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 29.01.2024 | 10:55

Hallo Hannes,

 

da Ihre Frau eine Altersvollrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, besteht in der Rentenversicherung keine Versicherungsfreiheit. Sie muss daher ihren Arbeitnehmeranteil von 3,6 % zahlen. Von dieser Versicherungspflicht kann Sie sich aber durch eine schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber befreien lassen. Die Befreiung wirkt frühestens ab dem Beginn des Monats, in dem die Erklärung abgegeben wird. Der Arbeitgeber muss unabhängig davon immer 15 % zur Rentenversicherung und - sofern Ihre Frau gesetzlich krankenversichert ist - 13 % zur Krankenversicherung zahlen und ist auch verpflichtet, die Beschäftigung zu melden.

 

Bei den von Ihnen angegebenen Beitragssätzen handelt es sich um die einer ganz normalen Beschäftigung. Es stellt sich daher die Frage, ob Ihre Frau wirklich einen Minijob ausübt oder der Arbeitgeber dies falsch beurteilt hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 29.01.2024 | 16:21
Hannes schrieb
Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie fragen, ob meine Frau wirklich einen Minijob ausübt oder der Arbeitgeber dies falsch beurteilt hat. Gibt es außer dem monatlichen Verdienst ein weiteres Kriterium, aufgrunddesssen ein Job mit einem Bruttomonatsgehalt von weniger als 538 € kein Minijob sein könnte? Meine Frau verdient pro Monat brutto weniger als 500 €.

Hallo Hannes,

 

es gibt keine weiteren Kriterien. Sollte allerdings Ihre Frau noch einen weiteren Minijob ausüben, dann würden beide zusammengerechnet. Falls sie insgesamt die Grenze von monatlich 538 Euro überschreiten, würden sie nicht mehr als Minijobs behandelt und es würden die ganz normalen Beiträge abgeführt.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Keine Sozialabgabenam 26.01.2024 | 14:29
Natürlich ist eine Minijob (bis maximal 538 Euro brutto im Monat) für den Arbeitnehmer von den Sozialabgaben befreit. Unbedingt beim Arbeitgeber reklamieren. Einzige Ausnahme wäre, wenn gleichzeitig noch ein zweiter Minijob ausgeübt würde, mit dem dann in beiden Minijobs zusammen die 538 Euro-Grenze überschritten würde.
ThomasRam 26.01.2024 | 15:45
Keine Sozialabgaben schrieb

Natürlich ist eine Minijob (bis maximal 538 Euro brutto im Monat) für den Arbeitnehmer von den Sozialabgaben befreit. Unbedingt beim Arbeitgeber reklamieren.

Einzige Ausnahme wäre, wenn gleichzeitig noch ein zweiter Minijob ausgeübt würde, mit dem dann in beiden Minijobs zusammen die 538 Euro-Grenze überschritten würde.

Tlw. Blödsinn. Erstmal klären, ob es wirklich als Minijob gemeldet ist (Minijobzentrale). Der Beschreibung nach sieht es eher nach einem 'Teilzeitjob' aus. Auf jeden Fall aber beim Arbeitgeber reklamieren, da für den Arbeitnehmer bei einem Minijob, außer Rentenbeiträgen, keine sonstigen Sozialabgaben anfallen. Versicherungspflicht gilt für Arbeitseinkommen auch während vorzeitiger Renten, solange nicht die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Für Arbeitnehmer Minijobs sind generell erstmal (renten)versicherungspflichtig. Unabhängig von der Rente darf man aber sich von der Versicherungspflicht im Minijob befreien lassen (one way, einmalig). Dann gibt es keine Rentenerhöhung durch Mini(job)beiträge, obwohl der Arbeitgeber noch einzahlen muß. https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentenversicheru… https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/gesetzl… https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular…
Keine Sozialangabenam 26.01.2024 | 16:18
ThomasR schrieb

Tlw. Blödsinn.

Erstmal klären, ob es wirklich als Minijob gemeldet ist (Minijobzentrale). Der Beschreibung nach sieht es eher nach einem 'Teilzeitjob' aus. Auf jeden Fall aber beim Arbeitgeber reklamieren, da für den Arbeitnehmer bei einem Minijob, außer Rentenbeiträgen, keine sonstigen Sozialabgaben anfallen.

Versicherungspflicht gilt für Arbeitseinkommen auch während vorzeitiger Renten, solange nicht die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Für Arbeitnehmer Minijobs sind generell erstmal (renten)versicherungspflichtig. Unabhängig von der Rente darf man aber sich von der Versicherungspflicht im Minijob befreien lassen (one way, einmalig). Dann gibt es keine Rentenerhöhung durch Mini(job)beiträge, obwohl der Arbeitgeber noch einzahlen muß.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/rentenversicherungspflicht/detailseite.html?nn=220e25fd-6a30-467e-9a0d-0cc74bdd349c

https://www.t-online.de/finanzen/ratgeber/altersvorsorge/gesetzlicherente/id_100326066/rente-diese-sozialversicherungsbeitraege-muessen-rentner-weiterhin-zahlen.html

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/Befreiungsantrag-fuer-Arbeitnehmer-im-Gewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Ach was! Und was genau ist jetzt konkret "Blödsinn" oder einfach nur "falsch"an meinem Kommentar? Geht's auch sachlich? Oder sind Sie damit überfordert und es gilt für Sie schlicht das Sprichwort "Unflat ist die letzte Zuflucht des Unfähigen"?
ThomasRam 26.01.2024 | 17:03
Keine Sozialangaben schrieb

Ach was!

Und was genau ist jetzt konkret "Blödsinn" oder einfach nur "falsch"an meinem Kommentar?

Geht's auch sachlich?

Oder sind Sie damit überfordert und es gilt für Sie schlicht das Sprichwort "Unflat ist die letzte Zuflucht des Unfähigen"?

Geht freilich: "Natürlich ist eine Minijob (bis maximal 538 Euro brutto im Monat) für den Arbeitnehmer von den Sozialabgaben befreit. ". Eben erstmal nicht, außer man hat sich von der RV-Pflicht befreien lassen. Wahrscheinlich haben Sie das nur unglücklich formuliert und vergessen darauf hinzuweisen.
Keine Sozialabgabenam 26.01.2024 | 18:25
ThomasR schrieb

Geht freilich: "Natürlich ist eine Minijob (bis maximal 538 Euro brutto im Monat) für den Arbeitnehmer von den Sozialabgaben befreit. ".

Eben erstmal nicht, außer man hat sich von der RV-Pflicht befreien lassen.

Wahrscheinlich haben Sie das nur unglücklich formuliert und vergessen darauf hinzuweisen.

Ihre Klarstellung ist korrekt, wenn Sie sich nur auf die 3,6 % RENTENbeitrag für den Arbeitnehmer beziehen (den die meisten Minijobber ja abwählen). Deswegen ist meine ursprüngliche Aussage aber nicht "Blödsinn", nur nicht messerscharf exakt formuliert. Hier ging es aber ja um die Frage, ob auf den Minjob die kompletten Sozialversicherungs-Abgaben in allen Sozialversicherungs-Arten in voller Höhe anfallen können, und darauf bezog sich meine Antwort. Für einen Midijob fielen im übrigen zwar Sozialabgaben an, aber natürlich auch nicht in der vom Fragenden genannten vollen Höhe. Aber das ist Ihnen ja bekannt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026