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Experten-Antwort

Sozialabkommen Türkei Deutschland Rente

von Ingrid Wichers-Yildirim25.11.2010 | 11:23
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe in der Türkei. Seit fast 3 Jahren zahle ich Beiträge zur türkischen Rentenversicherung (Bağkur). Seit der Geburt meines Kindes (1994) zahle ich keine Beiträge mehr in die deutsche Rentenversicherung ein. Eine genaue Rentenversicherungsauskunft habe ich mir im letzten jahr geben lassen. Da meine Rentenanspruch in Deutschland verschwindend gering ist, möchte ich gerne wissen, ob und inwieweit die Beitragszeit und auch die Beitragszahlungen in die türkische Versicherung in Deutschland angerechnet werden. Bisher ging ich immer davon aus, dass deutsche Versicherungszeiten in der Türkei angerechnet werden, aber auch da bin ich mir nicht mehr sicher. Ich würde mich freuen, wenn sie mir Hinweise zu diesem Thema geben könnten bzw mir auch Beratungsstellen nennen könnten die sich speziell mit diesem Thema auskennen. Herzlichen Dank ! Mit freundlichem Gruß Ingrid Wichers - Yildirim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ingrid Wichers-Yildirim,

die zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit werden durch das Abkommen von 1964 in der Fassung des Zusatzabkommens von 1984 bestimmt.

Das Abkommen sorgt dafür, dass deutsche und türkische Versicherungszeiten zusammengerechnet werden, wenn die Wartezeit und die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die einzelnen Rentenarten geprüft werden. Dabei prüft jeder Träger zunächst für sich allein nach seinen innerstaatlichen Rechtsvorschriften, ob die Beiträge und Zeiten angerechnet werden können.

Liegen alle Beiträge und Zeiten vor, prüft jeder Versicherungsträger, ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sind. Da die Voraussetzungen für Rentenansprüche in beiden Vertragsstaaten unterschiedlich sind, ist es möglich, dass Sie nur in dem einen oder nur in dem anderen oder aber in beiden Staaten gleichzeitig einen Rentenanspruch haben.

Die deutsche Rente wird nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet. Türkische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.

Der türkische Versicherungsträger zahlt, sofern Sie die Anspruchsvoraussetzungen nach türkischem Recht erfüllen, aus den türkischen Zeiten eine eigene Rente. Bei dieser beeinflussen wiederum die deutschen Zeiten nicht die Rentenhöhe.

Weitere Informationen zum Sozialabkommen mit der Türkei erhalten Sie in der Broschüre „Arbeiten in Deutschland und in der Türkei“, die Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/89304/publicationFile/16793/arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf

downloaden können. Hier sind auch die zuständigen Beratungsstellen aufgeführt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

santanderam 25.11.2010 | 12:26
Wo ist den das 1994 geborene Kind auf die Welt gekommen und wo hat es damals gelebet ? Evtl. kann hier noch Kinderdererziehungszeit dazukommen.
Deutsche Rentenversicherung
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