KSC hat hierzu bereits alles Wichtige - und Richtige - gesagt.
Was die Aufsplittung der SV Anteile beim Minijob angeht, so findet Sie unter www.minijobzentrale.de alle Informationen.
Bis 65 sollten Sie sich allerdings wirklich an die Hinzuverdienstgrenzen halten und vor allem einen 400 Euro Job nicht mit der 350 Euro Hinzuverdienstgrenze verwechseln...
Als 65 Jähriger Altersvollrentner sind Sie in der gesetzl. RV versicherungsfrei und können hinzuverdienen wieviel Sie wollen.
MfG
...wobei dies nicht in den erten Monaten des erstmaligen Zusammentrefens von Rente und Einkommen so berücksichtigt wird. Sie müssen sich demnach den ersten Monat des Zusammentreffens an die 350 Euro Grenze (bei Wunsch auf Vollrente) halten und können dann aber in zwei Kalendermoanten bis zu jeweils 700 Euro hinzuverdienen, ohne dass dadurch die Altersvollrente gekürzt wird.
MfG
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.