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Sozialbeiträge als Rentner

von Manzer10.02.2007 | 12:16
2940 Ansichten
4 Antworten
Ich bin ab März Rentner und bin dann 64 Jahre alt. Ich möchte mir zu meiner Rente noch etwas hinzuverdienen. Muss mein Arbeitgeber für eine geringfügige Beschäftigung bis 350 Euro für mich weiterhin Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung zahlen? Es kann außerdem sein dass ich für ein paar Monate noch mehr als geringfügig beschäftigt bin, muss ich da als Renter für diese Beschäftigung auch Beiträge zahlen. Ich hab diese Frage schon bei meiner Rentenversicherung telefonisch gestellt, habe aber keine eindeutige Antwort bekommen.

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 14:28

KSC hat hierzu bereits alles Wichtige - und Richtige - gesagt.

Was die Aufsplittung der SV Anteile beim Minijob angeht, so findet Sie unter www.minijobzentrale.de alle Informationen.

Bis 65 sollten Sie sich allerdings wirklich an die Hinzuverdienstgrenzen halten und vor allem einen 400 Euro Job nicht mit der 350 Euro Hinzuverdienstgrenze verwechseln...

Als 65 Jähriger Altersvollrentner sind Sie in der gesetzl. RV versicherungsfrei und können hinzuverdienen wieviel Sie wollen.

MfG

Moderatoren-Antwortam 13.02.2007 | 16:46

...wobei dies nicht in den erten Monaten des erstmaligen Zusammentrefens von Rente und Einkommen so berücksichtigt wird. Sie müssen sich demnach den ersten Monat des Zusammentreffens an die 350 Euro Grenze (bei Wunsch auf Vollrente) halten und können dann aber in zwei Kalendermoanten bis zu jeweils 700 Euro hinzuverdienen, ohne dass dadurch die Altersvollrente gekürzt wird.

MfG

2 Antworten

KSCam 10.02.2007 | 16:34
sobald der AG geringfügig Beschäftigte einstellt, zahlt er die pauschalen 30% dafür. Da spielt es keine Rolle, ob die Aushilfskraft Rentner, Schüler oder Hausfrau ist. Wenn Sie bevor Sie 65 werden die 350 €uro für "ein paar Monate" überschreiten, werden Sie mit Ihrer Vollrente ein Problem bekommen, weil die 350 € nur zweimal bis zum Doppelten überschritten werden dürfen. Mein Tipp: halten Sie die 350 € ein bis Sie 65 sind, ab dann spielt es keine Rolle mehr.
bekissam 12.02.2007 | 21:34
Ergänzung zu den Ausführungen von "KSC": ... die 350 € nur zweimal je Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden dürfen.
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