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Experten-Antwort

Sozialbeiträge bei rückwirkende EM - Rente

von Adula22.11.2015 | 00:07
1202 Ansichten
2 Antworten

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Meine Frage. Ich seit 01.06.15 rückwirkend zum 01.02.14 EM-rentner. Seit 01.02.14AU habe ich in 07.14 und in 07.15(letzter Monat des Beschäftigungsverhältnis) Einmalzahlungen in Form von Urlaubsgeld bzw Auszahlung des Resturlaubes erhalten. Ohne Arbeitsentgelt waren diese Auszahlungen nicht Sozialversicherung pflichtig. Nun fordert mein AG in 11.15 die Zahlung dieser Sozialbeiträge da sich rückwirkend zum 01.02.14 der Status von AU auf Rentner ändert. Ist dies legitim?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob aus den genannten Einmalzahlungen wirklich Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, entscheidet die Krankenkasse. Die Krankenkasse ist Einzugsstelle der Beiträge für alle Sozialversicherungszweige. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-/-am 22.11.2015 | 14:05
Beitragseinzug ist Sache der Einzugsstelle, nicht der Rentenversicherung. Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Deutsche Rentenversicherung
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