Hallo Quassel,
die Rentenversicherung bekommt mit dem Anschreiben des Sozialgerichts eine Frist zur Stellungnahme mitgeteilt. Diese Schreiben erhalten Sie oder Ihr Anwalt als Durchschrift zur Kenntnis.
Innerhalb dieser Frist wird das Gutachten durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet und erneut Stellung genommen.