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Experten-Antwort

Sozialgericht - positives Gutachten

von Quassel31.10.2011 | 13:20
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14 Antworten

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Ich habe bereits vor längerem eine Teilrente eingereicht. ich wurde von zwei Gutachter von DRV beauftragt, n denen stand ich könnte mind. 6 Stunden arbeiten. Nachdem ich Klage einreicht habe wurde ich richtig begutachtet (3 Stunden). Das Gutachten liegt nun vor und ist positiv im Sinne der Klageschrift. Wie ist die Wertigkeit der von Gericht bestellten Gutachter? Habe ich Chancen? danke Quassel

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Quassel,

die Rentenversicherung bekommt mit dem Anschreiben des Sozialgerichts eine Frist zur Stellungnahme mitgeteilt. Diese Schreiben erhalten Sie oder Ihr Anwalt als Durchschrift zur Kenntnis.

Innerhalb dieser Frist wird das Gutachten durch den ärztlichen Dienst der Rentenversicherung ausgewertet und erneut Stellung genommen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Quassel,

hier gibt es keine allgemeinen oder festgeschriebenen Fristen. Die jeweilige Frist wird vom zuständigen Richter in eigenem Ermessen festgelegt und ist dann auch dem entsprechenden Schreiben des Sozialgerichts an den Rentenversicherungsträger (das Sie ja wie bereits beschrieben in Kopie erhalten) zu entnehmen.

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12 Antworten

Krämersam 31.10.2011 | 14:44
Ein im Auftrag des Gerichtes angefertigtes Gutachten hat natürlich einen sehr hohen und letztlich auch den entscheidenden Stellenwert. Darum wird - in der Regel - der Richter diesem Gutachten auch folgen und eine entsprechendes Urteil im Sinne des Klägers dann fällen. Ausnahme bestätigen diesen Regel. Es gibt auch einzelne Fälle wo der Richter dem eigenen, von ihm ja bestellten Gutachter nicht glaubt und er das Gutachten in seiner Beweiskraft dann nicht entsprechend würdigt. Das Gutachten wird aber vor einem Urteil auch der Beklagten ( in dem Fall die RV ) zur Kenntnis eröffnet , um ihr die Möglichkeit eines Anerkenntnisses zu geben. Das heisst, die RV kann sich dann auch dem Gutachten anschliessen und z.b. dann die EM-Rente gewähren. Wenn der Kläger dann damit auch einverstanden ist wäre der Prozess noch vor einem Urteil erledigt. Wenn sich die RV aber nicht dem Gutachten anschließt und demnach dem Kläger nicht recht gibt, kommt es eben zum Gerichtsurteil.
Quasselam 31.10.2011 | 19:08
Danke, für die sehr ausführlich Nachricht. So habe ich es mir eigentlich auch gedacht. Da fällt mir noch ein, gibt es dafür Fristen? Also wie lange Zeit kann sich die RV nehmen, um zu diesen Gutachten Stellung zu beziehen? Gibt es Erfahrungswerte? Danke Quassel
Krämersam 31.10.2011 | 20:15
Also ich denke nicht , das es da gesetzliche und/oder starre Fristen gibt. Der Richter wird der DRV das Gutachten senden und zur Stellungnahme auffordern. Dabei wird er der DRV dann eine dem Einzelfall angemessene Frist setzen. Bei einfachen Sachverhalten wird diese kürzer ausfallen und bei komplexen Sachverhalten entsprechend länger. Der Richter ist da frei in seiner Entscheidung wie lange er letztlich diese Frist setzt.
Quasselam 31.10.2011 | 22:29
Nein, mit dem Gutachten.bin ich nicht unzufrieden. Ich wollte nur wissen ob es eine Frist für eine Entscheidung gibt?
Elisabetham 31.10.2011 | 22:15
Wenn du gegen ein Gutachten vorgehen willst solltest du Widersprüche innerhalb der Gutachten ausfindig machen. Das ist total schwierig. Ich habe versucht mir einen Selststhillfeverein zu suchen. Mein Rat ist aber,wenn dir etwas ausfällt, dann ist das richtig. was andere sagen ist nebensächlich. Für dich ist es wichtig mit deiner Begründung vernünftig herüber zukommen.
Der kämpferam 01.11.2011 | 06:19
Ja, da sieht man mal wieder wie doch Gutachten die von der DRV bestellt sind immer wieder von unabhängigen Gutachtern vom Gericht und nicht von der DRV bezahlten Gutachten ausfallen. Bei mir war es genauso erst das vom SG bestellte Gutachten wurde sang und klanglos von der DRV mittels Anerkenntnis mir zugesprochen. Es ist schon auffällig wenn man zum Gutachter kommt (DRV) wo dass Wartezimmer voll ist mit zu Begutachtenden, da scheinen Gutachter doch nicht mehr unabhängig zu sein :-)) Also immer SG einschalten und auf Gerichtlichen Gutachter bestehen wenn Zweifel am DRV-Gutachten bestehen. PS. Es gibt auch Gutachter der DRV. die nicht so sind, scheinen aber die Ausnahme zu sein :-)
Quasselam 01.11.2011 | 09:14
Hallo Kämpfer, dem stimme ich zu!!!! Genauso war es auch bei mir. Alles schnell, schnell. Dabei soll man auf die Schnelle erzählen, was einem für Grausamkeiten widerfahren sind, gelingt es nicht, sich zu öffnen, heißt es man verweigere die Mitwirkungspflicht. Wenn man darüber erzählt ist man dann auch aggravierend. Ich bin froh, dass ich diesen Weg gegangen bin, denn egal wie es nun ausfallen sollte, fühle ich mich von der gerichtlichen Gutachterin wahrgenommen und ganzheitlich gesehen. Das fehlt leider vielen Gutachtern der DRV. Bei richtiger Beurteilung wäre einem alles erspart geblieben. LG Quassel
Bernhard2am 01.11.2011 | 11:50
Hallo, bitte gestattet mir eine Zwischenfrage. Ich habe derzeit das gleiche Problem beim MDK. Jedoch wurde ich von dem Gutachter noch nie angeguckt, es wurde nach Aktenlage entschieden. Kann ich den MDK als Gutachter ablehnen und zu einem Gutachter meine Wahl gehen um mich begutachten zu lassen ? Bernhard2
Krämersam 01.11.2011 | 12:21
Natürlich können Sie privates Gutachten erstellen lassen. Das müssen Sie dann allerdings auch selbst zahlen.. Außerdem wird der MDK bzw. auch die Krankenkasse ein Privatgutachten eh nicht anerkennen, da nur der eigene ärztliche Dienst ( eben der MDK ) für alle Belange/Leistungen rund um Leistungen der Krankenkasse zuständig ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinischer_Dienst_der_Krankenver…
Der Kämpferam 02.11.2011 | 00:17
Hallo Bernhard2, MDK entscheidungen ohne persönliche Begutachtungen sind in jedemfall von Dir mit einem Widerspruch mit Atteste deiner Behandelnen Ärzte sehr erfolgreich. Solltest du einen Bescheid über Krankengeleinstellung erhalten haben, dann darauf achten dass dieser Bescheid nach §48 SGB X erstellt wurde und eine ordenliche Behelserklärung nach §38 SGB x formuliert ist denn dann hat dein Widerspruch aufschiebende Wirkung bius zur Widerspruchsentscheidung!!! Dies wird gerne von den Krankenkassen als ein Schreiben formuliert um die aufschiebende Wirkung zu vermeiden!!! Solltest du nur ein Schreiben ohne die § erhalten haben wo dir mitgeteilt wird dass dass Krankengeld eingestellt wird und du unbedingt dich bei der Arge melden sollst, dann ist dies rechtswidrig. Also sofort Widerspruch einlegen mit hinweis auf "48 SGBx und Widerspruch nach §86a SGG einlegen, dann weiss die Krankenkasse was Sache ist :-) Nicht bei der Arge melden. Gruß Der Kämpfer
Quasselam 02.11.2011 | 09:09
Sehr geehrter Experte, wie sind denn die allgemeinen Fristen? Also wieviel Zeit hat die DRV um zu antworten??? Vielen Dank Quassel
Quasselam 03.11.2011 | 10:37
Der Sozialverband hat keine Nachricht vermerkt, wieviel Zeit das Gericht der DRV gegeben hat. Es stand dort nur, dass die DRV Zeit zur STellungnahme hat, was erfahrungsgemäß drei Monate dauert. Mich interessierten aber gesetzliche Fristen...ich dachte es gibt da Vorgaben. Aber so ist es mir dann auch klar. Dankeschön an Alle, ich werde wieder berichten. Quassel
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