Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sozialhilfe oder Erwerbsminderungsrente bei parallelem Besuch einer Behindertenwerkstatt?

von Die Schwester14.03.2017 | 22:05
1218 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag! für meinen Bruder kümmere ich mich um den liebevoll genannten "Schreibkram", da er es selbst nicht kann. Er war erst viele Jahre in einem normalen Angestelltenverhältnis beschäftigt, trotz seines Defizites. Später wurde er arbeitslos und konnte keine neue Anstellung finden; nicht zuletzt wegen seines erwähnten Defizits. Nachdem er verschiedene Stationen von sog. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt durchlaufen hatte ist er nun in einer Behindertenwerkstatt. Dies hat zur Folge, dass er beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter hinsichtlich ALG II ausgegliedert wurde, wie es dort genannt wird. Mir wurde auf Nachfrage beim Jobcenter angeraten, Sozialhilfe zu beantragen. Bei der dafür hiesigen zuständigen Stelle wurde diesbezüglich abgelehnt mit dem Bemerken, mein Bruder müsse aufgrund seiner Situationskonstellation "Erwerbsminderungsrente" beantragen. Könnten Sie mir bitte eine aussagekräftige Antwort zukommen lassen? Ich bitte um kurzfristige Informationen. Vielen Dank im Voraus. Die Schwester

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schwester,

wie KSC schon schreibt, ist Sozialhilfe eine nachrangige Leistung. Somit muss das Sozialamt alle vorrangig zu zahlenden Leistungsansprüche prüfen lassen. Erst nach der Entscheidung über den Rentenantrag kann ein möglicher Anspruch auf Sozialhilfe durch das Sozialamt festgestellt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 14.03.2017 | 22:28
Sozialhilfe ist eine nachrangige staatliche Leistung. So gesehen ist es logisch, dass das Sozialamt den Rentenantrag fordert, weil dann möglicherweise die SH gekürzt werden kann oder ganz entfällt. Vereinbaren Sie einen Termin im Rathaus oder direkt bei der DRV zum Rentenantrag. Die versicherungsrechtl. Voraussetzungen sollten nach vielen Jahren Arbeit und anschließender Arbeitslosigkeit gegeben sein. Wie hoch die Rente wird ersehen Sie aus der jährlichen Renteninformation Ihres Bruders, das sollte bekannt sein, da Sie sich ja um seinen Schreibkram kümmern.
Die Schwesteram 15.03.2017 | 19:17
Guten Abend zusammen! Allen erst einmal ein herzliches Dankeschön für Ihre Antworten. Trotzdem ich mich seit einigen Jahren um die Belange meines Bruders kümmere, komme ich mir immer wieder und noch vor, wie in einem Dschungel. Aus solchen Angelegenheiten könnte man manchmal schier einen Vollzeitjob generieren. Also danke für die Tipps und einen angenehmen Abend ins Forum. Gruß, Die Schwester
W*lfgangam 17.03.2017 | 16:36
Zitat von Die Schwester anzeigenausblenden
Hallo Die Schwester, das Jobcenter kann da nix 'anraten', sondern nur konkret und schriftlich auffordern, eine EM-Rente/parallel Grundsicherung zu beantragen - wenn das JC das gutachterlich belegen kann, dass voraussichtlich mehr als 6 Monate eine volle EM besteht. Dann, nur dann, reagiert das Sozialamt überhaupt, und nicht auf 'Anraten' des JC. Das EM-Verfahren baut auf all dem auf - ohne entsprechendes Gutachten vom JC wird da kein Finger zusätzlich gerührt ...Wunschdenken der JC-Mitarbeiter führen nicht zum Handeln anderer Verwaltungsstellen, das müssen die/JC schon sauber in die Wege leiten. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026