Sozialhilfebezug ist keine rentenrechtliche zu erfassende oder bewertende Zeit!
Bei der Ermittlung der Rentenhöhe (EM-Rente) wird doch die durchschnittlich erzielten Monatsentgeltpunkte zur Hochrechnung herangezogen (z.B. 0,15 Punkte).
Somit erhöht sich doch diese Punktzahl wenn ich über Jahre Sozialhilfeempfänger war. Weil den erzielten tatsächlichen Punkten ja viel weniger Zeit gegenüber steht wenn diese Zeiten komplett herausgenommen werden.
Korrekt?
Hallo Gustav,
theoretisch möglich - höherer Gesamtleistungswert, zunächst. Nur, wofür gut, wenn hintendran viele Jahre Lücken (Sozialhilfebezug) mit echten/zusätzlichen EP fehlen.
Das wiegt weder den vielleicht höheren Gesamtleistungswert für die Zurechnungszeit auf, noch die 'fehlenden' EP aus der nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aus der 'Sozialhilfelücke'.
Gruß
w.