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Experten-Antwort

Sozialhilfe und Erwerbsminderungsrente

von Gustav26.05.2019 | 13:49
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16 Antworten

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Wie werden Zeiten in denen jemand Sozialhilfe bezogen hat bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente behandelt? Fallen diese Zeiten ggf. unter den Tisch?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Sozialhilfebezug ist keine rentenrechtliche zu berücksichtigende Zeit. Anders ist es dagegen beim Bezug von Arbeitslosengeld II. Diese Zeit ist eine Pflichtbeitragszeit in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2010. Danach wird der Bezug noch als Anrechnungszeit berücksichtigt.

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15 Antworten

k-o-ram 26.05.2019 | 13:58
Unter dem folgenden Link gibt es eine Übersicht zu den rentenrechtlichen Zeiten: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati…
Ulliam 26.05.2019 | 15:17
Ja da hast du ja nichts eingezahlt.
DRVam 26.05.2019 | 16:23
Sozialhilfebezug ist keine rentenrechtliche zu erfassende oder bewertende Zeit!
Gustavam 26.05.2019 | 18:02
Bei der Ermittlung der Rentenhöhe (EM-Rente) wird doch die durchschnittlich erzielten Monatsentgeltpunkte zur Hochrechnung herangezogen (z.B. 0,15 Punkte). Somit erhöht sich doch diese Punktzahl wenn ich über Jahre Sozialhilfeempfänger war. Weil den erzielten tatsächlichen Punkten ja viel weniger Zeit gegenüber steht wenn diese Zeiten komplett herausgenommen werden. Korrekt?
W°lfgangam 26.05.2019 | 18:15
Zitat von Gustav anzeigenausblenden
Sozialhilfebezug ist keine rentenrechtliche zu erfassende oder bewertende Zeit!
Bei der Ermittlung der Rentenhöhe (EM-Rente) wird doch die durchschnittlich erzielten Monatsentgeltpunkte zur Hochrechnung herangezogen (z.B. 0,15 Punkte). Somit erhöht sich doch diese Punktzahl wenn ich über Jahre Sozialhilfeempfänger war. Weil den erzielten tatsächlichen Punkten ja viel weniger Zeit gegenüber steht wenn diese Zeiten komplett herausgenommen werden. Korrekt?
Hallo Gustav, theoretisch möglich - höherer Gesamtleistungswert, zunächst. Nur, wofür gut, wenn hintendran viele Jahre Lücken (Sozialhilfebezug) mit echten/zusätzlichen EP fehlen. Das wiegt weder den vielleicht höheren Gesamtleistungswert für die Zurechnungszeit auf, noch die 'fehlenden' EP aus der nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aus der 'Sozialhilfelücke'. Gruß w.
Gustavam 26.05.2019 | 18:55
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Bei der Ermittlung der Rentenhöhe (EM-Rente) wird doch die durchschnittlich erzielten Monatsentgeltpunkte zur Hochrechnung herangezogen (z.B. 0,15 Punkte). Somit erhöht sich doch diese Punktzahl wenn ich über Jahre Sozialhilfeempfänger war. Weil den erzielten tatsächlichen Punkten ja viel weniger Zeit gegenüber steht wenn diese Zeiten komplett herausgenommen werden. Korrekt?
Hallo Gustav, theoretisch möglich - höherer Gesamtleistungswert, zunächst. Nur, wofür gut, wenn hintendran viele Jahre Lücken (Sozialhilfebezug) mit echten/zusätzlichen EP fehlen. Gruß w.
Aus meiner Sicht fehlt da nichts weil die Jahre nicht ‚Null‘ sind, ironischerweise hilft diese Zeit sehr. Ein Bekannter war nach dem Studium notgedrungen 3 Jahre Sozialhilfeempfänger (rund 500 Bewerbungen geschrieben). Mit 39 Jahren dann unbefristet in die volle Erwerbsminderungsrente. In den 10 Jahren nach der Arbeitslosigkeit/Sozialhilfe hat er 20 Punkte gesammelt und kam auf einen Schnitt von knapp 0,15 Monatspunkte. Und das dann ca. 260 Monate hochgerechnet. Ergibt eine Top EM-Rente von über 1.600 Euro - Netto. Ich finde es skurril, dass diese Sozialhilfezeit einen messbaren positiven Effekt hat.
Donnerschlagam 27.05.2019 | 10:25
Noch krasser: Ewigstudent und jahrelanger Sozialhilfeempfänger erhält nach 10 Jahren Arbeit mit knapp 40 Jahren über 1.600 Euro Nettorente bis zum Lebensende....
Batrixam 27.05.2019 | 12:50
Zitat von Gustav anzeigenausblenden
Ich finde es skurril, dass diese Sozialhilfezeit einen messbaren positiven Effekt hat.
Hat sie aber nicht. Zeiten mit reinem Sozialhilfebezug sind eine "echte" Lücke und wirken sich auch auf den Gesamtleistungswert nicht positiv aus (dies ist nur bei rentenrechtlich anrechenbaren Anrechnungszeiten der Fall!) Anders sieht es aus bei Zeiten von Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug oder AloGeld-II-Bezug...
Batrixam 27.05.2019 | 12:52
Jeder, der ein bisschen Ahnung vom Rentenrecht hat, weiß, dass das mit Sicherheit so nicht vorkommt!
Gustavam 27.05.2019 | 12:57
Zitat von Batrix anzeigenausblenden
Zeiten mit reinem Sozialhilfebezug sind eine "echte" Lücke und wirken sich auch auf den Gesamtleistungswert nicht positiv aus (dies ist nur bei rentenrechtlich anrechenbaren Anrechnungszeiten der Fall!)
Bei der Bewertung der EM-Rente sehe ich einen indirekten Vorteil. Vielleicht habe ich es auch nicht wirklich verstanden.
Bronkoam 27.05.2019 | 15:26
Noch krasser: Ewigstudent und jahrelanger Sozialhilfeempfänger erhält nach 10 Jahren Arbeit mit knapp 40 Jahren über 1.600 Euro Nettorente bis zum Lebensende....
Und nun die Wahrheit Elektroinstallateur als Bauleiter nach 37 Jahren harter und Verantwortungsvoller Arbeit bekommt nun im Jahr 1035 € EMR netto. Die EMR ist aber noch nach alten Recht mit Zurechnungszeit nur bis zum 60 Lebensjahr berechnet.
Im Jahr??? Im Monat bestimmt. Und da hat er noch Glück, manche stehen da bei 700 Euro und/oder müssen noch GruSi beantragen. Eine Leistung im Prinzip identisch mit Alg 2,dass so konzipiert ist, dass es nicht zum schönen Leben reichen soll. Absichtlich. Was erzwingt man denn damit bei Erwerbsgeminderten?
Brunnoam 27.05.2019 | 15:03
Und nun die Wahrheit Elektroinstallateur als Bauleiter nach 37 Jahren harter und Verantwortungsvoller Arbeit bekommt nun im Jahr 1035 € EMR netto. Die EMR ist aber noch nach alten Recht mit Zurechnungszeit nur bis zum 60 Lebensjahr berechnet.
W°lfgangam 27.05.2019 | 23:06
Zitat von Gustav anzeigenausblenden
Ergänzend: Eine über diesen Weg parallel belegbare + zu bewertende Anrechnungszeit wg. Arbeitslosigkeit (Nachweis über die Bewerbungen/Ablehnungen) hat aber nichts mit der Lücke/Sozialhilfebezug/kein Bewertung für die Rente, zu tun. Im Detail ergeben sich da schon gewaltige Unterschiede für die Rente, die mit der schlichten Ausgangsfrage rein gar nichts mehr zu tun haben ;-) Gruß w.
Gustavam 28.05.2019 | 08:50
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ein Bekannter war nach dem Studium notgedrungen 3 Jahre Sozialhilfeempfänger (rund 500 Bewerbungen geschrieben).
Ergänzend: Eine über diesen Weg parallel belegbare + zu bewertende Anrechnungszeit wg. Arbeitslosigkeit (Nachweis über die Bewerbungen/Ablehnungen) hat aber nichts mit der Lücke/Sozialhilfebezug/kein Bewertung für die Rente, zu tun. Im Detail ergeben sich da schon gewaltige Unterschiede für die Rente, die mit der schlichten Ausgangsfrage rein gar nichts mehr zu tun haben ;-) Gruß w.
Hallo W*lfgang, die Zeit des Sozialhilfebezugs war 1997-2000. In der Tat wurden vom Sozialamt die Nachweise/Kopien der Bewerbungen eingefordert. Aber das Arbeitsamt (so hieß das damals) war nicht zuständig weil er ja niemals in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatte. Der Mann war nach dem abgeschlossenen Studium offiziell Sozialhilfeempfänger. Seinen Schnitt von 0,1480 Punkten hätte er mit diesen drei ‚Null-Jahren‘ sicher nicht erreicht.
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