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Sozialklage

von Klara6328.01.2008 | 18:47
1686 Ansichten
5 Antworten
Hallo, habe nun die Ablehnung meines Widerspruchs erhaltan, es geht um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.Icn bin Heimerzieherin, seit02/07 krank wegen Dep.Angst u. Panikstörungen usw. 2000 bin ich schon einmal wegen des selben krankheitsbildes für 1Jahr krank gewesen.In der Reha wurde mir empfohlen nicht mehr in meinem Beruf zu arbeiten. Es wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt.Es wurde abgelehnt auch der Widerspruch.Ich soll mir über das AA eine andere Erz.stelle suchen. Es gibt genug gesunde arbeitslose Erz.ich bin jetzt 45 hätte also kaum Chancen. Ich möchte den Weg der Sozialklage gehen, habe zum Ablauf dieser Zeit einige Fragen 1. mein Krankengeld läuft im August08 aus, bin allein welche finanziellen Mittel werden mir dann zu stehen? 2. Stimmt es das diese Verfahren bis zu einem Jahr dauern können? §. Mein Arbeitgeber hat mich nicht gekündigt, muß ich das dann tun, entstehen mir dann Sperrzeiten? Vieleicht hat jemand Erfahrungen u. kann mir ein paar Ratschläge geben, wäre nett. MfG Klara63

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.01.2008 | 11:12

Hallo Klara63,

meine Vorredner haben im wesentlichen mit Rechtsgrundlagen geschildert, wie die finazielle Abfederung bis zum Abschluss des sozialgerichtlichen Verfahrens aussieht bzw. dass es oft sehr lange dauern kann. Wenn Ihr Arbeitgeber gekündigt hat, brauchen Sie bei der Agentur für Arbeit keine Sperrfrist befürchten.

4 Antworten

uweam 28.01.2008 | 19:27
Ja es stimmt, Sozialgerichtsverfahren können sehr lange dauern. Wenn Ihr Krankengeld endet, steht Ihnen ALG1 Zu. Dazu muss Ihr Arbeitsverhältnis nicht gekündigt sein, Grundlage ist Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im §125 SGB3. Sollte nach Ablauf Ihres ALG1 Anspruches immer noch nicht entschieden sein gelten dann die Bestimmungen für ALG2
Antoniusam 29.01.2008 | 01:36
Ein Klageverfahren vorm Sozialgericht kann sogar deutlich länger als ein Jahr dauern. (In meinem Fall waren es "nur" 18 Monate !) MfG
Delam 29.01.2008 | 07:24
Guten Tag, Klara63, Sozialgerichtsverfahren liegen in der Hand des Sozialgerichtes. Das Gericht ist "Herrin des Verfahrens" - d.h. der Sozialleistungsträger (z.B. die Deutsche Rentenversicherung) ist - wie Sie selbst - nur "Beteiligte" und kann die Dauer des Verfahrens nicht unmittelbar beeinflussen. Da die Sozialgerichte idR überlastet sind, ziehen sich solche Verfahren dementsprechend lange hin.
Schadeam 29.01.2008 | 07:31
da wie meine Vorredner ausgeführt haben die SG Verfahren sehr lange dauern können, sollten Sie sich Gedanken machen, was Sie arbeiten, falls es sehr lange dauert oder das SG die Teilhabe ebenfalls abschmettert. Alternative A: sie warten solange ab, erhalten nach KG Ablauf ALG 1 und wenn es sehr lange geht rutschen Sie in ALG 2? Sie sollten also, da Sie auch nicht jünger werden, genau überlegen, welche Alternativen Sie zum Beruf der Erzieherin haben. Wo liegen Ihre Fähigkeiten und Interessen? Welche Pläne für die berufliche Zukunft haben Sie? Welche Ihrer Stärken können Sie beruflich nutzen? Sind diese Pläne von der medizinischen Seite und der finanziellen realistisch? Können Sie eine Übergangszeit bis zur Teilhabe mit einem anderen Job überbrücken um nicht untätig zuhause warten zu müssen? Aus welchem Grund wurde die Teilhabe abgelehnt, was meinen Ihre Mediziner dazu? Schließen die Ärzte die Tätigkeit als Erzieherin aus?
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