Hallo EM-Rentnerin,
zwar findet in der Regel eine sozialmedizinische Bewertung statt, im Einzelfall ist allerdings eine Entscheidung anhand der vorliegenden Gutachten nicht ausgeschlossen. Eine genaue Antwort auf Ihre Frage können Sie nur erhalten, wenn Sie Akteneinsicht beantragen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Was bringt es Ihnen wegen dieser "sozialmedizinischen Bewertung" zu diskutieren?
Sie kennen das Gutachten, irgendjemand bei der DRV hat "bewertet" dass Sie beim vorliegenden Stand die volle Rente unbefristet bekommen.
Was wollen Sie denn noch hören oder lesen?
Einen Satz in der Akte frei nach dem Motto:
"bei diesem Gesundheitsstand gibt es eine volle Rente ohne Befristung"
Dass Sie so bewertet wurden können Sie doch dem Bewilligungsbescheid entnehmen.
Also manche Fragen muss man wirklich nicht verstehen.
Manche Dinge kann man/frau auch künstlich aufbauen.
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