Hallo EM-Rentnerin,
zwar findet in der Regel eine sozialmedizinische Bewertung statt, im Einzelfall ist allerdings eine Entscheidung anhand der vorliegenden Gutachten nicht ausgeschlossen. Eine genaue Antwort auf Ihre Frage können Sie nur erhalten, wenn Sie Akteneinsicht beantragen.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung