Hallo Jeepster,
grundsätzlich gibt der Gutachter mit dem von ihm erstellten Gutachten bereits ein ärztliches Votum ab.
Der ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers, normalerweise handelt es sich hier um einen entscheidenden Arzt und nicht um mehrere Ärzte, prüft das Gutachten und die ggf. weiteren vorliegenden medizinischen Unterlagen und trifft dann das medizinische Votum des Rentenversicherungsträgers. Dies kann dem Votum des Gutachters entsprechen oder aufgrund der Gesamtwürdigung der medizinischen Unterlagen auch abweichend sein.
DITO
DITO
Wenn es keine weiteren medizinischen Unterlagen als jene die auch dem internen Gutachter der RV vorlagen gibt, dann müsste der Arzt des sozialmed. Dienstes dem Votum des Gutachters also im Normalfall folgen ?
Es können auch weiter Gutachter beauftragt werden.Hallo Jeepster, Dies kann dem Votum des Gutachters entsprechen oder aufgrund der Gesamtwürdigung der medizinischen Unterlagen auch abweichend sein.Wenn es keine weiteren medizinischen Unterlagen als jene die auch dem internen Gutachter der RV vorlagen gibt, dann müsste der Arzt des sozialmed. Dienstes dem Votum des Gutachters also im Normalfall folgen ?
DITO
also ich kann mich dem nur anschließen, dass die RV grundsätzlich alle EM-Anträge ablehnt und man generell ins Widerspruchsverfahren muss. Mein EM-Antrag wird seit 2008 bearbeitet und aus den medizinischen Gutachten wird nur das entnommen, was der RV recht ist. Die Gutachten werden nicht ausführlich gelesen und auch nicht gewürdigt. Dies ist meine Erfahrung und die auch anderer EM-Rentenantragsteller.
also ich kann mich dem nur anschließen, dass die RV grundsätzlich alle EM-Anträge ablehnt und man generell ins Widerspruchsverfahren muss. Mein EM-Antrag wird seit 2008 bearbeitet und aus den medizinischen Gutachten wird nur das entnommen, was der RV recht ist. Die Gutachten werden nicht ausführlich gelesen und auch nicht gewürdigt. Dies ist meine Erfahrung und die auch anderer EM-Rentenantragsteller.
Hätten Sie in der Schule aufgepasst,könnten Sie auch Beamter sein,so bleibt nur die Neidbrille und der Stammtisch.
Super Antwort - Marion, aber totaler Blödsinn.
Sie haben den totalen Durchblick.
Hätten Sie in der Schule aufgepasst,könnten Sie auch Beamter sein,so bleibt nur die Neidbrille und der Stammtisch.
Also mein Vater hat die Volle EM Rente ohne Proplemme bekommen Bearbeitungszeit ca 3 Monate. So viel zu der Aussage das die DRV angeblich alle Anträge zuert ablehnt.also ich kann mich dem nur anschließen, dass die RV grundsätzlich alle EM-Anträge ablehnt und man generell ins Widerspruchsverfahren muss. Mein EM-Antrag wird seit 2008 bearbeitet und aus den medizinischen Gutachten wird nur das entnommen, was der RV recht ist. Die Gutachten werden nicht ausführlich gelesen und auch nicht gewürdigt. Dies ist meine Erfahrung und die auch anderer EM-Rentenantragsteller.Wenn das bei Ihnen so läuft,dann sind Sie eben nicht Erwerbsunfähig im Sine des Gesetzes,auch wenn Sie subjektiv der Meinung sind. Viele Menschen denken,mit einem Bandscheibenvorfall oder einem Herzinfarkt würde ihnen schon die EM-Rente zustehen. Fakt ist abes gibt Menschen mit Querschnittlähmung oder Doppelter Beinamputatiion,die trotzdem Vollschichtig arbeiten gehen. Wenn es nach der Vorstellung vieler Menschen ginge,dann wäre kaum noch jemand in einem Arbeitsverhältnis sondern fast alle in der EM-Rente. Und für Ihre Behauptung das jeder Antrag erstmal sowieso abgelehnt wird,sollten Sie auch Quellen liefern.Ansonsten schauen Sie einmal in die Statistiken der DRV.
Logisch, der schwerbehinderte Arbeiter muß schließlich die ganzen kerngesunden, frühpensionierten Beamten in Deutschland mit seinen erwirtschafteten Steuern mit finanzieren.
Wo kämen wir denn in Deutschland hin, wenn gleiches Recht für alle gelten würde ?
GDB90
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Hätten Sie in der Schule aufgepasst,könnten Sie auch Beamter sein,so bleibt nur die Neidbrille und der Stammtisch.
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Jedes Schmarotzertum, findet seine Rechtfertigung !
GDB90
Hätten Sie in der Schule aufgepasst,könnten Sie auch Beamter sein,so bleibt nur die Neidbrille und der Stammtisch.
Jedes Schmarotzertum, findet seine Rechtfertigung ! GDB90Logisch, der schwerbehinderte Arbeiter muß schließlich die ganzen kerngesunden, frühpensionierten Beamten in Deutschland mit seinen erwirtschafteten Steuern mit finanzieren. Wo kämen wir denn in Deutschland hin, wenn gleiches Recht für alle gelten würde ? GDB90Hätten Sie in der Schule aufgepasst,könnten Sie auch Beamter sein,so bleibt nur die Neidbrille und der Stammtisch.
Also meine Frau wurde nach der Reha als NICHT arbeitsfähig eingestuft! Vom Reha arzt. Von der DRV wurde sie kurzerhand als arbeitsfähig eingestuft. Außerdem weigerte sich die DRV nach der Reha einen widersruchsfähigen Bescheid auszustellen. Originalaussage der DRV: "Wir versenden nur noch INfoschreiben, somit kein Widerspruch möglich."
Laut meines RA. klarer Rechtsbruch!
Was bleibt? Jahrelanges Klagen? Oder ein neuer Rentenantrag? Mein RA war für letzteres.
Soviel zum Stammtisch gebabbel.......
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Das IST Stammtisch-gebabbel. Die DRV hat Ihre Frau mit Sicherheit nicht als arbeitsfähig, sondern bestenfalls als erwerbsfähig eingestuft und ein widerspruchsfähiger Bescheid war in diesem Fall auch gar nicht zu erteilen, da ja gar kein entsprechender Antrag vorlag. Sollte Ihr Anwalt dies für einen Rechtsbruch halten, dann herzlichen Glückwunsch zur Auswahl des Selbigen...
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Irrtum, es lag ein entsprechender Antrag vor.
Aber das ist D im Jahre 2012 Recht gibt es nur noch für auserwählte!
Sofern wirklich ein entsprechender Antrag vorlag, IST ein rechtsbehelfsfähiger Bescheid zu erteilen. Dies hat sogar in einer angemessenen Frist zu erfolgen (hier 6 Monate). Wenn dies nicht geschieht und der Rentenversicherungsträger keine plausible Erklärung liefert (die Aussage, dass trotz angeblicher Antragstellung nur "Infoschreiben" versandt werden ist mit Sicherheit keine plausilble Erklärung!) kann man dem ganzen schön mit einer Untätigkeitsklage auf die Sprünge helfen. Das wiederum bedeutet richtig einfach verdientes Geld für jeden Anwalt (der muss dafür nicht die Bohne Ahnung von Sozialrecht haben!), egal was für ein Bescheid erteilt wird. Auf Dauer wird das für den RV-Träger ziemlich teuer. Insofern halte ich Ihren Beitrag nach wie vor für Stammtisch-gebabbel!
Ansonsten nochmals herzlichen Glückwunsch zur Auswahl des Anwaltes...
Übrigens ist "jahrelanges Klagen" ohne Bescheid, abgesehen von der genannten Untätigkeitsklage, wo ein Bescheid in der Regel recht schnell erteilt wird, gar nicht möglich!
Irrtum, es lag ein entsprechender Antrag vor. Aber das ist D im Jahre 2012 Recht gibt es nur noch für auserwählte!Also meine Frau wurde nach der Reha als NICHT arbeitsfähig eingestuft! Vom Reha arzt. Von der DRV wurde sie kurzerhand als arbeitsfähig eingestuft. Außerdem weigerte sich die DRV nach der Reha einen widersruchsfähigen Bescheid auszustellen. Originalaussage der DRV: "Wir versenden nur noch INfoschreiben, somit kein Widerspruch möglich." Laut meines RA. klarer Rechtsbruch! Was bleibt? Jahrelanges Klagen? Oder ein neuer Rentenantrag? Mein RA war für letzteres. Soviel zum Stammtisch gebabbel.......Das IST Stammtisch-gebabbel. Die DRV hat Ihre Frau mit Sicherheit nicht als arbeitsfähig, sondern bestenfalls als erwerbsfähig eingestuft und ein widerspruchsfähiger Bescheid war in diesem Fall auch gar nicht zu erteilen, da ja gar kein entsprechender Antrag vorlag. Sollte Ihr Anwalt dies für einen Rechtsbruch halten, dann herzlichen Glückwunsch zur Auswahl des Selbigen...
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