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Experten-Antwort

Sozialmrdizinisches Gutschten

von Peter4216.04.2020 | 16:16
96 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, wie mir mitgeteilt wurde, soll ich lt sozialmed. Gutachten nicht zurück in eine Leitungsfunktion. Meine Fragen: Wer erstellt ein solches Gutschten? Kann ich ein neues beantragenu d wie? Meines Wissens wurde gar keines erstellt oder gilt der Entlassbericht der Reha als solches? uch möchte wieder eine Leitungsfunktion übernehmen, nur nicht im alten Bereich, denn dort ist dieses nicht möglich. So wurde es auch empfohlen. Bedeutet dieses nun, dass per se jede Leitungsfunktion ausgeschlossen ist? Wo ist dieses im SGB geregelt? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter42,

den Aussagen von User „Siehe hier“ können wir uns in vollem Maße anschließen.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Siehe hieram 16.04.2020 | 16:32
Rückfrage: WER hat Ihnen das denn mitgeteilt und in welcher Form? Mündlich, schriftlich, Bescheid??
Peter42am 16.04.2020 | 17:48
Ich bin aktuell in einer LTA und hatte in Praktika festgestellt, dass ich wieder eine Leitubgsfunktion übernehmen möchte. Dieses habe ich dem Reha-Ansprechpartner per Mail rückgemeldet. Die überraschende Antwort erfolgte per Mail.
Siehe hieram 16.04.2020 | 19:51
Hallo Peter, Frage 1 und 3: „wer erstellt ein solches Gutachten“ und „oder gilt der Entlassbericht der Reha als solches“ und Ihr Wunsch „wieder Leitungsfunktion“ Sie waren, aufgrund erwerbsgefährdender gesundheitlicher Einschränkungen in einer medizinischen Reha. Dort wurde festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit weniger gefährdet ist, wenn Sie bestimmte Faktoren Ihrer bisherigen Tätigkeit ändern. Der Reha-Endbericht ist somit schon ein ‚Gutachten‘ bzw. die Zusammenfassung der Erkenntnisse, die während Ihrer Reha von Therapeuten und Ärzten im täglichen Miteinander über Sie festgestellt wurden, es ist für die weiteren Entscheidung eine nicht bindende Empfehlung. Da Sie dann eine LTA beantragt und genehmigt bekommen haben, wurde vom sozialmedizinischem Gutachterteam der DRV (unter Einbeziehung des Entlassungberichtes, in dem ja schon weitere rein medizinische Diagnosen mit aufgeführt wurden) eine gutachterliche Entscheidung gefällt. Nämlich die, dass es sinnvoll erscheint, Ihnen diese LTA zu bewilligen und damit möglichst zu vermeiden, dass Sie in die Erwerbsminderunsrente (teilweise/volle) geraten. Das „Gutachten“ hierzu sehen Sie nicht im Detail sondern nur im Ergebnis, nämlich dass der Bescheid zur Bewilligung erteilt wurde. Hierbei wird dann versucht, den alten Arbeitsplatz zu erhalten, oder, wenn das nicht möglich ist, mit Ihnen gemeinsam veränderte oder gänzlich neue berufliche Perspektiven auszuloten und zu erproben. Hierzu werden Sie einerseits durch die Kostenübernahme der notwendigen Maßnahmen unterstützt, zum anderen durch die Zahlung von Übergangsgeld während der Teilnahme. Eine – spätere – Leitungsposition ist damit nicht „verboten“, wird Ihnen aber – wohl auch aufgrund Ihrer Krankheitsgeschichte (die Sie hier nicht ausbreiten müssen, weil nicht zielführend) - nicht empfohlen. Sie können das ganze Thema Abbrechen. „Juhu, ich bin wieder gesund, ich suche mir eine leitende Position selbst“. Sie müssen keine Kosten erstatten, aber Sie bekommen dann ab sofort keinerlei weitere Leistungen von der DRV (z.B. Übergangsgeld). Und wenn Ihre Eigeninitiative scheitert, kann es sein, dass eine nochmalige Chance LTA Ihnen nicht ‚so einfach‘ geboten wird. Sie können auch (bitte selbst) in SGB VI und IX nach den §§ suchen, die das alles irgendwo regeln. Aber Sie sollten das Beste wahrnehmen, was Ihnen im Moment tatsächlich geboten wird: Mit Ihrem Rehafachberater – der Ihnen diese, zunächst schockierende, mail geschrieben hat - weiter gemeinsam herausfinden, wohin Ihr Weg gehen soll. Und Ihre Wünsche und Vorstellungen mit ihm noch mal zu erläutern. Dafür ist er da, Sie zu unterstützen! Und er kennt Ihre ‚Problematik‘, kann also an geeigneter Stelle berechtigt sagen „nun mal langsam mit den jungen Pferden, immer schön eins nach dem anderen“. Und er ist ‚vor Ort‘, wenn auch akut nur telefonisch oder per mail. So ein „Coaching“ bekommt man nicht oft so intensiv geboten. Also vergessen Sie §§, neue Gutachten, andere Rechtsmittel oder vielerlei Forumsmeinungen. ER (oder SIE) ist Ihr Ansprechpartner, und aktuell für Sie der einzig Richtige. (Ich vermute, dass es wenige Plätze für Praktikanten gibt, die gleich auf der Führungsebene loslegen, aber vielleicht ist es auch gar nicht so verkehrt, Ihre aus den bisherigen Praktika resultierende Unzufriedenheit direkt zu hinterfragen, gemeinsam mit Ihrem Berater. Es ist ja ein Lernprozess, der zu Ihren Gunsten ausgehen soll
Peter42am 19.04.2020 | 09:02
Vielen Dank für die Antworten. Es ist gut zu wissen, dass eine Rückkehr nicht verboten ist und die Anregung, die Praktika dahingehend zu hinterfragen und zu besprechen, ebenfalls. Der DRV-Ansprechpartner ist auch ein guter versierter Mitarbeiter, bei dem Träger weist der Ansprechpartner einiges Potential nach oben auf. Es wäre wünschenswert, wenn Rehabilitanten auch Kenntnis von der Erstellung eines solchen Gutachtens hätten und dieses auch bekämen. Hier geht es nicht um Klagen, sondern um Transparenz und Wahrnehmen von Grundrechten bzw Einhaltung derer. Das Zusammenführen sensibler Daten bedarf stets der Genehmigung.
jaam 19.04.2020 | 12:44
Zitat von Peter42 anzeigenausblenden
1. Können Sie das Gutachten einsehen. Ob es die Grundrechte wirklich unangemessen einschränkt, wenn man das Gutachten anfordern muss (ein Satz in einer Email reicht ja) halte ich für zweifelhaft. Auf der anderen Seite steht nämlich, dass es viele Leute gar nicht interessiert was in dem Gutachten steht sondern nur welche Entscheidung daraus folgt (also wenn Sie eine Zusage bekommen interessiert das Gutachten die wenigsten) und dass es einen erheblichen Aufwand darstellen würde die Gutachten jedem zuzusenden. Außerdem würden dadurch Kosten in Millionenhöhe entstehen. Transparenz heisst nur, dass man seine Entscheidungen begründen muss, nicht dass man alle entscheidungserheblichen Unterlagen ohne Anforderung zur Verfügung stellt. 2. Haben Sie dem Zusammenführen der Daten zugestimmt - also kann ich das mit der Genehmigung nicht verstehen.
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