Hallo Peter,
Frage 1 und 3: „wer erstellt ein solches Gutachten“ und „oder gilt der Entlassbericht der Reha als solches“ und Ihr Wunsch „wieder Leitungsfunktion“
Sie waren, aufgrund erwerbsgefährdender gesundheitlicher Einschränkungen in einer medizinischen Reha. Dort wurde festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit weniger gefährdet ist, wenn Sie bestimmte Faktoren Ihrer bisherigen Tätigkeit ändern. Der Reha-Endbericht ist somit schon ein ‚Gutachten‘ bzw. die Zusammenfassung der Erkenntnisse, die während Ihrer Reha von Therapeuten und Ärzten im täglichen Miteinander über Sie festgestellt wurden, es ist für die weiteren Entscheidung eine nicht bindende Empfehlung.
Da Sie dann eine LTA beantragt und genehmigt bekommen haben, wurde vom sozialmedizinischem Gutachterteam der DRV (unter Einbeziehung des Entlassungberichtes, in dem ja schon weitere rein medizinische Diagnosen mit aufgeführt wurden) eine gutachterliche Entscheidung gefällt. Nämlich die, dass es sinnvoll erscheint, Ihnen diese LTA zu bewilligen und damit möglichst zu vermeiden, dass Sie in die Erwerbsminderunsrente (teilweise/volle) geraten.
Das „Gutachten“ hierzu sehen Sie nicht im Detail sondern nur im Ergebnis, nämlich dass der Bescheid zur Bewilligung erteilt wurde.
Hierbei wird dann versucht, den alten Arbeitsplatz zu erhalten, oder, wenn das nicht möglich ist, mit Ihnen gemeinsam veränderte oder gänzlich neue berufliche Perspektiven auszuloten und zu erproben. Hierzu werden Sie einerseits durch die Kostenübernahme der notwendigen Maßnahmen unterstützt, zum anderen durch die Zahlung von Übergangsgeld während der Teilnahme.
Eine – spätere – Leitungsposition ist damit nicht „verboten“, wird Ihnen aber – wohl auch aufgrund Ihrer Krankheitsgeschichte (die Sie hier nicht ausbreiten müssen, weil nicht zielführend) - nicht empfohlen.
Sie können das ganze Thema Abbrechen. „Juhu, ich bin wieder gesund, ich suche mir eine leitende Position selbst“. Sie müssen keine Kosten erstatten, aber Sie bekommen dann ab sofort keinerlei weitere Leistungen von der DRV (z.B. Übergangsgeld). Und wenn Ihre Eigeninitiative scheitert, kann es sein, dass eine nochmalige Chance LTA Ihnen nicht ‚so einfach‘ geboten wird.
Sie können auch (bitte selbst) in SGB VI und IX nach den §§ suchen, die das alles irgendwo regeln.
Aber Sie sollten das Beste wahrnehmen, was Ihnen im Moment tatsächlich geboten wird:
Mit Ihrem Rehafachberater – der Ihnen diese, zunächst schockierende, mail geschrieben hat - weiter gemeinsam herausfinden, wohin Ihr Weg gehen soll. Und Ihre Wünsche und Vorstellungen mit ihm noch mal zu erläutern. Dafür ist er da, Sie zu unterstützen! Und er kennt Ihre ‚Problematik‘, kann also an geeigneter Stelle berechtigt sagen „nun mal langsam mit den jungen Pferden, immer schön eins nach dem anderen“. Und er ist ‚vor Ort‘, wenn auch akut nur telefonisch oder per mail.
So ein „Coaching“ bekommt man nicht oft so intensiv geboten.
Also vergessen Sie §§, neue Gutachten, andere Rechtsmittel oder vielerlei Forumsmeinungen.
ER (oder SIE) ist Ihr Ansprechpartner, und aktuell für Sie der einzig Richtige.
(Ich vermute, dass es wenige Plätze für Praktikanten gibt, die gleich auf der Führungsebene loslegen, aber vielleicht ist es auch gar nicht so verkehrt, Ihre aus den bisherigen Praktika resultierende Unzufriedenheit direkt zu hinterfragen, gemeinsam mit Ihrem Berater. Es ist ja ein Lernprozess, der zu Ihren Gunsten ausgehen soll