Sowohl die Vergabe der Versicherungsnummer als auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Ihres Praktikums erfolgt über Ihre Krankenkasse. Diese entscheidet nämlich in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Lassen Sie sich daher nicht von Ihrer Krankenkasse abwimmeln; sie ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Ob und in welchen Zweigen bei Ihnen Sozialversicherungspflicht vorliegt, kann ohne genaue Kenntnis der Details Ihres Einzelfalles nicht gesagt werden.
Sollte es sich um ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum ohne Immatrikulation an einer Fachhochschule handeln (= sog. Vorpraktikum), dann dürfte wohl Versicherungspflicht in allen Sozialversicherungszweigen bestehen; und zwar auch dann, wenn Sie kein Entgelt erhalten (entgegen der Aussage von Schade).
Aber wie bereits eingangs geschrieben muss dies Ihre Krankenkasse beurteilen.
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