Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Sozialversicherungsausweis

von Brzuchalska05.11.2014 | 19:44
1606 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Arbeit per Arbeitsvermittlung bekommen. Jetzt muss ich da noch meine Kopie von Sozialversicherungsausweis zuschicken. Wie kann ich das erledigen? Ich wohne in Bad Essen (Niedersachsen). Vielen Dank fuer Ihre Antwort. Mit freundlichen Gruessen Stefania.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Brzuchalska ,

ich schließe mich der Antwort von KSC an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Brzuchalskaam 05.11.2014 | 19:45
KSCam 05.11.2014 | 19:51
Wenn Sie den SV Ausweis haben, machen Sie ne Kopie und schicken die dem neuen Arbeitgeber. Wenn Sie den (egal warum auch immer) nicht haben, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder die nächste Beratungsstelle der DRV, dann bekommen Sie ihn zugeschickt. Aber eigentlich sollte Ihrem AG die Versicherungsnummer genügen, also irgend ein Schreiben, auf dem diese Nummer steht. Denn außer, dass die Versicherungsnummer draufsteht, braucht man dieses Teil eigentlich nicht mehr (und die Nummer steht auch auf jedem Versicherungsverlauf, jeder Renteninformation, jedem SV Nachweis, usw. - Zettel auf denen die Versicherungsnummer steht, müsste eigentlich jeder Arbeitnehmer "massig" besitzen).
???am 07.11.2014 | 17:36
Seit Januar 2011 ist der Ausweis in früherer Form entfallen. Ein Schreiben des Rentenversicherungsträgers mit den entsprechenden Angaben ersetzt ihn. Arbeitgeber müssen Sie sich den Sozialversicherungsausweis oder das entsprechende Schreiben zu Beginn einer Beschäftigung vorlegen lassen. Der Arbeitnehmer behält ihn aber anschließend in seinem eigenen Besitz, bis er ihn für die Beschäftigungsaufnahme bei einem anderen Arbeitgeber wieder benötigt. Normalerweise muss sich niemand um die Ausstellung des Sozialversicherungsausweises kümmern, denn er wird automatisch bei erstmaliger Beschäftigungsaufnahme zugeschickt, wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigten bei der Krankenkasse anmeldet. Der Sozialversicherungsausweis kann auch bei der zuständigen oder wählbaren gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden, die dessen Ausstellung durch den Rentenversicherungsträger veranlasst. Die Grundsätze sehen vor, dass die in § 18h Abs. 2 SGB 4 genannten Daten ausschließlich in Form eines Anschreibens bekannt gegeben werden, das dann als Sozialversicherungsausweis gilt. Es wird ein auf den jeweiligen Fall abgestelltes Anschreiben verwendet, welches sich an dem Ausstellungsgrund des Sozialversicherungsausweises orientiert. Im Einzelnen sind dies: 1. Vergabe einer Versicherungsnummer (insbesondere bei Erstaufnahme einer Beschäftigung) 2. Namensänderung 3. erneute Ausstellung (Sozialversicherungsausweis ist zerstört, abhandengekommen oder unbrauchbar geworden) Häufig ist die Angabe der Rentenversicherungsnummer jedoch völlig ausreichend. Eine Mitführungspflicht besteht seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr. Stattdessen sind die Beschäftigten einiger Branchen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen (§ 2a Abs.1 SchwarzArbG). Die Gestaltung des Sozialversicherungsausweises legt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Grundsätzen fest, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu genehmigen und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind (für die Zeit ab 1. Januar 2011 vgl. BAnz 2011, S. 205-211 (SGB 4 § 18h Anl1)).
sozialversicherungsausweisverlorenam 07.11.2014 | 17:39
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026