Hallo Alexander,
die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei einer Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen einen Sozialversicherungsausweis aus. Bei Verlust oder wenn der Sozialversicherungsausweis unbrauchbar wird, ist ein neuer Ausweis bei der Rentenversicherung über die zuständige Krankenkasse zu beantragen.
Beim Wechsel der Krankenkasse ist kein neuer Ausweis zu beantragen.
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