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sozialversicherungsausweis Frankreich

von Westermann Oliver02.08.2010 | 09:51
3136 Ansichten
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

SgDuH, ich habe von 1984 bis 94 als Angestellter gearbeitet und einen Sozialversicherungsausweis. Anschließend bin ich bis dato Beamter geworden. Nun die Frage: Ich lebe jetzt in Frankreich und möchte hier arbeiten. Die Behörden hier wollen meine Sozialversicherungsnummer. Wie muß ich mich verhalten, da ich nur den Sozialversicherungsausweis von 1984 habe? Gibt es vielleicht einen Europaausweis? Danke im Voraus. Fraundliche Grüße Oliver Westermann

5 Antworten

Twomblesam 02.08.2010 | 10:04
Die Verbindungsanstalt Frankreich wäre am besten geeignet für verlässliche Info: Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4 - 6 67346 Speyer Telefon: (0 62 32) 17-0 www.deutsche-rentenversicherung-rheinland-pfalz.de Grüße
Schadeam 02.08.2010 | 12:59
Wollen die dortigen Behörden wirklich Ihre deutsche RV Nummer? Dann wäre es ja kein Problem, denn diese Nummer steht ja auf Ihrem Sozialversicherungsausweis.... Oder wollen die wissen, ob Sie bereits eine französische RV Nummer besitzen? Dann wäre das ein Problem, das in Deutschland sicher nicht gelöst werden kann (dann soll der franz. Arbeitgeber sich ganz einfach mit seinen SV Stellen kurzschließen.....) -;))
Westermann Oliveram 03.08.2010 | 15:24
Hallo, erst mal Danke für die Info`s. Also, ich war nochmal bei den franz. Behörden. Wenn ich alles richtig verstanden stellt sich der Sachverhalt wie folgt da: 1.Ich bin Frührentner 2. Ich bin weiterhin in der BRD krankenversichert. 2. Die Frau bei der CPAM sagte wohl, das ich als ausländischer Rentner nur in Frankreich leben darf, wenn ich daß Französische Sozialsystem nicht berühre. Vielleicht bekomme ich deshalb kein Sozialversicherungsnummer. 3. Ohne Nummer keine Arbeit. Also Schwarzarbeit!!!! 4. Das kann es doch nicht sein, oder. Danke im Voraus für die Unterstützung
Nakelam 03.08.2010 | 15:57
Zitat von Westermann Oliver anzeigenausblenden
Frührentner??? Okay, das kann das Ganze schon anders darstellen. Vertrauen wir mal auf die Kometenz der französischen Sachbearbeiterin. Empfehlung von mir: 1. sich den Sachverhalt schriftlich bestätigen zu lassen. (evtl. weiß man ja morgen gar nicht mehr, dass Sie angerufen haben) 2. Schriftliche Mitteilung über den Verzug nach Frankreich an die DRV (sofern noch nicht geschehen) und auch dort mal die Frage stellen, ob es negative Folge hätte, wenn Sie als "Frührentner" in Frankreich arbeiten würden. Nicht das es eine böse Überraschung gibt...
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