Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten morgen Frau Walter,
Sozialversicherungsnachweise sind zur Vorlage bei der Deustchen Rentenversicherung nur erforderlich, wenn in Ihrem Versicherungskonto Lücken vorhanden sind oder Unstimmigkeiten vorliegen. Die Krankenkasse als Einzugsstelle für die Sozialverischerungsbeiträge kann Ihnen eine Übersicht erstellen, aus der Ihre Versicherungszeiten bei der Krankenkasse ersichtlich sind. auch die Entgeltmeldungen Ihres Arbeitgebers liegen dort vor.
Wir empfehlen Ihnen Ihr Versicherungskonto frühzeitig zu klären, Angaben zu vorhandenen Lücken zu machen. So sollten Sie auch die Zeiten Ihres Studiums nachweisen.
Sie können sich gerne an Ihre Beratungsstelle vor Ort wenden.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.