Guten Tag Nancy!
Ich kann die Antwort von Mondkind bestätigen.
Liegt dem Arbeitgeber bei der Anmeldung die Sozialversicherungsnummer nicht vor, hat der Arbeitgeber mit seinem Entgeltabrechnungsprogramm oder mit dem von den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellten SV-Meldeportal
(https://www.sv-meldeportal.de) die Sozialversicherungsnummer abzufragen.
Für die Abfrage bei der Rentenversicherung werden die persönlichen Daten des Beschäftigten benötigt. Diese sind an entsprechender Stelle im Abrechnungsprogramm einzugeben.
Zu den persönlichen Angaben zählen
• • Name
• • Anschrift
• • Geburtsdatum
• • Geburtsort (optional)
Sofern Ihre Tochter bereits einen Versicherungsnummernnachweis (vormals: Sozialversicherungsausweis) besaß und dieser nicht mehr vorliegt, kann bei Ihrer Krankenkasse oder über den Rentenversicherungsträger dieser neu angefordert werden. Bitte benutzen Sie für die Anforderung bei der Rentenversicherung den Online-Service https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Im Übrigen kann Ihre Tochter über das "Kontaktformular für sonstige Anfragen" die Sozialversicherungsnummer erfragen.