Hallo Anne !
Ihr künftiger Arbeitgeber muss die Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung bei der Minijobzentrale melden. Hierbei wird dann die Vergabe Ihrer Rentenversicherungsnummer veranlasst. Sie erhalten nach der Vergabe einen Sozialversicherungsausweis zugesandt, auf welchem die Nummer vermerkt ist.
MfG