Hallo M.K.,
Arbeitgeber sind verpflichtet, für Ihre Angestellten deren Sozialversicherungsnummer über ihr Abrechnungsprogramm zu ermitteln (kurzfristige elektronische Rückmeldung der Nummer) oder die Vergabe der Nummer für Ihren Sohn zu beantragen (ebenfalls mit elektronischer Rückmeldung direkt an den Arbeitgeber), falls tatsächlich noch keine Nummer existiert. Ihr Sohn muss sich also nicht um die Vergabe der Nummer kümmern, da der Arbeitgeber dies tun muss. Das ist auch die schnellste Möglichkeit, wie der Arbeitgeber die Nummer bekommt.
Falls Ihr Sohn die Vergabe von sich aus beantragen möchte, müsste er sich an den Rentenversicherungsträger in seiner Nähe wenden. Dort kann überprüft werden, ob bereits eine Versicherungsnummer existiert, die ihm postalisch zugeschickt würde. Falls nicht, muss er seinen Ausweis vorlegen, damit eine Nummer vergeben werden kann, die ihm postalisch zugeschickt würde. Das dauert also deutlich länger als die unkomplizierte Anforderung durch den Arbeitgeber.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung