Hallo Tobi,
für die Beurteilung der Versicherungspflicht von mitarbeitenden Angehörigen gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze, die auch allgemein für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt maßgebend sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen bereitet häufig aber Schwierigkeiten, weil deren Arbeitseinsatz sich oftmals unter anderen Bedingungen oder Umständen vollzieht, als dies unter Fremden üblich ist. Der Angehörige kann seine Mitarbeit zudem in Gleichstellung mit dem Betriebsinhaber, auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage oder auf familienhafter Basis (familienhafte Mithilfe) leisten. Aus diesem Grund haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger entsprechende Grundsätze zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen in einem gemeinsamen Rundschreiben zusammengestellt, welches Sie unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/298602/publicationFile/1622/april_rs_selbstaendigkeit_anlage_4_pdf.pdf
einsehen/herunterladen können.