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Experten-Antwort

Sozialversicherungspflicht

von Tobi24.08.2017 | 16:10
651 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Verlobte (Berufsstand Hausfrau) und ich wohnen seit 15 Jahren zusammen in einem Haus/Haushalt. Ich betreibe als Einzelunternehmer mein Geschäft von Zuhause aus. Nun möchte meine Partnerin in meinem Unternehmen im Büro ohne Arbeitsvertrag und unentgeltlich familienhafte Mitarbeit (so nennt sich das wohl) verrichten. Meine Partnerin geht keinerlei bezahlter Arbeit nach und bezieht keine, oder bezog jemals, Gelder vom Sozial- oder Arbeitsamt. Kranken-/Pflegeversichert ist meine Partnerin seit über 20 Jahren bei einer privaten Krankenversicherung, die von mir aus Privatentnahme bezahlt wird. Nun hätte ich gerne gewußt, wie viele Stunden meine Partnerin in meinem Unternehmen wöchentlich mitarbeiten darf, ohne dadurch sozialversicherungspflichtig zu werden. Es würde kein Gehalt gezahlt und auch kein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Es soll eine beiderseitig unverbindliche familienhafte Mitarbeit sein und bleiben. Ich habe weder vor mein Unternehmen weiter auszubauen, noch sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse einzugehen. Die Möglichkeiten einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung, auch geringfügig, sind uns bekannt, jedoch passen diese nicht in unser Lebenskonzept. Finanzielle Vorsorge fürs Alter, erfolgt in mehr als ausreichendem Ma0e privat. Über eine Expertenantwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Tobi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.08.2017 | 09:26

Hallo Tobi,

für die Beurteilung der Versicherungspflicht von mitarbeitenden Angehörigen gelten prinzipiell die gleichen Grundsätze, die auch allgemein für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt maßgebend sind. Die versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen bereitet häufig aber Schwierigkeiten, weil deren Arbeitseinsatz sich oftmals unter anderen Bedingungen oder Umständen vollzieht, als dies unter Fremden üblich ist. Der Angehörige kann seine Mitarbeit zudem in Gleichstellung mit dem Betriebsinhaber, auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage oder auf familienhafter Basis (familienhafte Mithilfe) leisten. Aus diesem Grund haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger entsprechende Grundsätze zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen in einem gemeinsamen Rundschreiben zusammengestellt, welches Sie unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/298602/publicationFile/1622/april_rs_selbstaendigkeit_anlage_4_pdf.pdf

einsehen/herunterladen können.

1 Antworten

Tobiam 25.08.2017 | 15:04
Besten Dank für die Infos. Wenn ich dieses Rundschreiben mit Hinblick auf meine gestellte Frage korrekt interpretiere, gibt es kein Zeit-/Stundenlimit für unentgeltliche Mitarbeit von Angehörigen. Überhaupt ist dort nur die Rede von Beschäftigungsverhältnissen gegen Arbeitsentgelt zwischen Angehörigen und Ehegatten. Ergänzend zum Rundschreiben, habe ich mir den ''Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung ...'' heruntergeladen. Da auch in diesem Feststellungsbogen nichts auf die von mir geschilderte Situation einer unentgeltlichen Mitarbeit zutrfifft, gehe ich davon aus, dass es kein Zeit- oder Stundenlimit gibt. Sollte ich mit meiner Annahme falsch liegen, wäre ich für weitere Informationen zur Klarstellung dankbar. Mit freundlichen Grüßen Tobi
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