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Experten-Antwort

Sozialversicherungspflicht als Rentner bei Weiterarbeit

von Helga23.07.2024 | 16:26
476 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin bei meinem Mann angestellt. Ich möchte jetzt die vorgezogeneAltersrente mit 63 beantragen abe rtrotzdem unverändert 35 Stunden pro Woche weiterarbeiten. Muss mein Mann mir weiter Lohn zahlen und auch entsprechende SV- Beiträge? Wir wollten diese Betriebsausgabe sparen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

 

es ist möglich, die vorgezogene Altersrente zu beziehen und gleichzeitig weiter zu arbeiten. Seit dem 01.01.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für die vorgezogene Altersrente. Das bedeutet, dass Sie neben Ihrer Rente hinzuverdienen können, ohne dass Ihre Rente vom Rentenversicherungsträger gekürzt wird.

 

Allerdings kann der Bezug der Rente neben einer Beschäftigung dazu führen, dass sich dies steuerrechtlich auswirkt. Sollte hierzu Ihrerseits Beratungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

 

Außerdem fallen weiterhin verpflichtend Sozialversicherungsbeiträge an. Ihr Mann als Arbeitgeber muss für Sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung abführen, die sich aber auch in Abhängigkeit von der Höhe Ihres Bruttogehaltes für Sie rentensteigernd auswirken.

Dies gilt bis Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Danach besteht keine Verpflichtung mehr diese Beiträge abzuführen, sie haben aber ein Wahlrecht und können dies dann auch weiter beanspruchen.

 

Außerdem müssen natürlich auch Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung abgeführt werden. Auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze weiter zu zahlen.

 

Es gibt keine Verpflichtung, dass Ihr Mann Ihnen mehr Lohn zahlen muss, nur weil Sie die Rente beziehen. Die Höhe des Lohnes muss lediglich den arbeitsrechtlichen Bedingungen entsprechen.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger. Unterstützung können Sie auch über unsere kostenlose Hotline 0800 1000 4800 erhalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Muss er nicht!am 23.07.2024 | 16:32
Es werden weiter Sozialabgaben fällig. Ihren Lohn muss Ihnen Ihr Mann aber nicht zahlen, wenn Sie auch so für ihn arbeiten wollen.😂
Peter T.am 23.07.2024 | 17:32
Dafür bekommen Sie aber schon die Re ze, die ja auch etwas hilft/spart... 😀
ThomasRam 24.07.2024 | 07:18
Arbeiten Sie künfttig nur in einem Minijob bei Ihrem Mann und lassen sich von der Rentenversicherungspflicht befreien. Nur so können Sie SV Beiträge sparen - bekommen aber auch keine Rentenmonate angerechnet (oder bleiben pflichtversichert im Minijob, dann sind die Beiträge niedriger)
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