Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Helga,
es ist möglich, die vorgezogene Altersrente zu beziehen und gleichzeitig weiter zu arbeiten. Seit dem 01.01.2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr für die vorgezogene Altersrente. Das bedeutet, dass Sie neben Ihrer Rente hinzuverdienen können, ohne dass Ihre Rente vom Rentenversicherungsträger gekürzt wird.
Allerdings kann der Bezug der Rente neben einer Beschäftigung dazu führen, dass sich dies steuerrechtlich auswirkt. Sollte hierzu Ihrerseits Beratungsbedarf bestehen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Außerdem fallen weiterhin verpflichtend Sozialversicherungsbeiträge an. Ihr Mann als Arbeitgeber muss für Sie weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung abführen, die sich aber auch in Abhängigkeit von der Höhe Ihres Bruttogehaltes für Sie rentensteigernd auswirken.
Dies gilt bis Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen. Danach besteht keine Verpflichtung mehr diese Beiträge abzuführen, sie haben aber ein Wahlrecht und können dies dann auch weiter beanspruchen.
Außerdem müssen natürlich auch Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung abgeführt werden. Auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze weiter zu zahlen.
Es gibt keine Verpflichtung, dass Ihr Mann Ihnen mehr Lohn zahlen muss, nur weil Sie die Rente beziehen. Die Höhe des Lohnes muss lediglich den arbeitsrechtlichen Bedingungen entsprechen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren nächstgelegenen Rentenversicherungsträger. Unterstützung können Sie auch über unsere kostenlose Hotline 0800 1000 4800 erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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