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Sozialversicherungspflicht der Riesterrente bei Rentenbezug

von ReinerG.23.07.2008 | 12:38
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Mein Arbeitgeber bietet mir die Möglichkeit über die ZVK zu Riestern. Ist diese Form in der Rentenbezugsphase Sozialversicherungsfrei- oder pflichtig?

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

In der Rentenbezugsphase sind bei Betriebsrenten der volle Beitrag zur KK und PV abzuführen

11 Antworten

wolfgangam 23.07.2008 | 12:49
Bei gesetzlich Krankenversicherten ist die spätere Rente beitragspflichtig.
Nixam 23.07.2008 | 13:01
Sie sparen JETZT also quasi, um Ihrer Krankenkasse SPÄTER zusätzliche KV-Beiträge daraus zu zahlen.
zwillingam 23.07.2008 | 13:33
Hallo Maria, kann eigentlich riestern generell verdammt werden, oder muß man da nicht selektieren? Ich habe mir gerade die Situation für meine Tochter angesehen, die wegen ihrem Kind nur stundenweise arbeiten kann. Sie müßte demnach einen eigenen Sparanteil von EUR 60 p.a. erbringen und dafür EUR 154 Riester-Grundzulage und EUR 185 Zulage für das Kind erhalten. Also, Kapitaleinsatz EUR 60 und Zulagen EUR 339 (Rendite jetzt mal außen vor). Ist dieses Geschäft wirklich so schlecht, oder habe ich das rechnen jetzt plötzlich ganz verlernt? So weit ich weiß, sind doch auch aus bereits versteuertem Einkommen geleistete Ansparraten später keine Sozialabgaben geleistet werden? Bitte korrigieren Sie mich, wenn irgendetwas nicht stimmt. Hier kann man aber doch nicht raten, die EUR 60 p.a. in Aktien zu investieren? Aus diesem Grund nochmals der Hinweis auf Selektion bei der Verdammung von Riester-Produkten. Grüße
Maria L.am 23.07.2008 | 13:11
Hallo ReinerG, Riestern ist in den meisten Fällen Unsinn, Riestern über den Betrieb ist besonders unsinnig - eben wegen der Beitragspflicht der späteren Rente. Schauen Sie sich meine Antworten an The_Questioner weiter unten auf dieser Forumseite an. Warum wohl wird die Riester-Rente überall hochgejubelt? Weil alle davon profitieren: die Politik, die Finanzbranche, die Medien. Nur der Bürger profitiert davon nicht. Private Altersvorsorge: ja, absolut dringend erforderlich, wenn Sie nicht später auf niedrigstem Armutsniveau leben wollen! Aber bitte so, daß es Ihnen selber etwas nutzt. Bilden Sie Vermögen über die Investition in Produktivkapital! Schließen Sie keine festverzinslichen Verträge ab. Diese sind nicht sicher, wie man am Zusammenbruch in den USA sehen kann. Gruß, Maria L.
Widersprucham 23.07.2008 | 14:04
Sie nehmen Ihren Mund ja ganz schön voll, gnädige Frau! 11.000.000(!) bisher bereits abgeschlossene Riester-Verträge sprechen ja wohl für sich. Oder wollen Sie etwa behaupten, dass diese Leute alle dämlich sind? Mag ja sein, dass Besserverdienende wie Sie lieber mit riskanten Aktienfonds spekulieren wollen. Schließlich haben Sie auch die nötigen Finanzpolster, um eventuelle Verluste auszusitzen. Geringverdiener können das aber nicht so ohne weiteres. Die können sich vielfach ohne staatliche Förderung überhaupt keine Altersvorsorge leisten. Und zur Zeit gibt es kein anderes Produkt, dass stärker gefördert wird, als die Riester-Rente! (Auch wenn man mit Ihrer "Aktien-Fond-Strategie" EVENTUELL mehr Rendite erzielen kann!) Einfach zu behaupten: "Riestern ist in den meisten Fällen Unsinn...." ist schlicht und einfach falsch und ganz schön überheblich!
zwillingam 23.07.2008 | 14:00
Hallo Nix, sollen wir wetten, daß in 20 Jahren sämtliche Kapitalerträge sozialabgabepflichtig sein werden? Grüße
Nixam 23.07.2008 | 14:27
Hallo Zwilling! Glauben Sie mir: Die Abgeltungssteuer wird ab 01.01.2009 eingeführt und schon haben die Banken Produkte rausgebracht, mit denen man die Abgeltungssteuer umgehen kann. Und wenn in 20 Jahren KV-Beiträge auf Zinsen fällig werden, lässt sich die Finanzbranche auch zu diesem Punkt etwas einfallen. Nix
Maria L.am 23.07.2008 | 15:21
Hallo zwilling, Sie scheinen mir Sachargumenten gegenüber aufgeschlossen zu sein, da lohnt sich vielleicht auch mal eine längere Diskussion, wenn Sie mögen. Habe nur im Moment keine Zeit dafür. Wenn ich das richtig sehe, sind Sie bereits EM-Rentner oder kurz davor, so daß es bei Ihnen nicht mehr um Vermögensbildung, sondern eher um Vermögenssicherung/Vermögensverteilung geht? Aber für Ihre Verwandten (Tochter, evt. andere) ist Vermögensbildung noch ein Thema. Waren Sie schon in der FinanzUni? Wenn nein, warum nicht? Auf die Schnelle: diejenigen, die wirklich nur 60 Euro im Jahr selber zahlen müssen und dafür neben der eigenen Zulage auch noch Kinderzulage(n) erhalten, sollen meinetwegen einen Riestervertrag abschließen (Riester-Fondssparplan). Aber wenn sich die Situation ändert, das eigene Einkommen steigt und/oder die Kinderzulagen wegfallen, dann sollte man den Vertrag ruhen lassen. Ob im Einzelfall eine alternative Investition in Fonds auch mit nur 60 Euro ertragreicher gewesen wäre, wird man erst im Nachhinein beantworten können (machen Sie selber Beispielrechnungen mit Hilfe des Sparplanrechners auf ihre-vorsorge). Aber wenn man Riester macht, dann nur als winzige Zusatzvorsorge, die Hauptvorsorge muß in Fonds gehen. Und da zählt jedes Jahr. Also darf man die Kinderjahre nicht einfach abwarten. Ich kann mir übrigens eine Situation vorstellen, in der man aus dem Riester-Vertrag genau 0 Euro Rente erhält und in diesem Fall wären die 60 Euro Eigenbeitrag verschwendet gewesen. Ich hoffe natürlich, daß diese Situation nicht eintritt. Daß auf Kapitalerträge irgendwann auch Sozialabgaben fällig werden, ist vorstellbar. Allerdings kann der Gesetzgeber hier nicht so schamlos zulangen wie bei staatlich geförderten Verträgen, weil Kapital ein scheues Reh ist. Kapitalerträge werden immer bevorzugt behandelt werden, solange keine neuen Mauern mit Stacheldraht um unser Land herum errichtet werden. Gruß, Maria L.
Nixam 23.07.2008 | 14:47
Da muss ich Maria L. doch ein wenig in Schutz nehmen. In der Tat kann sich für Geringstverdiener ein Beteiligung an einem Riestervertrag als durchaus sinnvollerweisen. Tatsache aber ist: Mit einem langfristigen Aktienfonds und 100% Eigentbeitrag und das nötige Sitzfleisch mitbringend bringen diese Aktienfonds doch die höchste Rendite. In diesem Punkt müssen Sie mir doch Recht geben, oder? Das Problem: Ist die Waschmaschine einmal kaputt, dann werden Aktienfonds gleich aufgelöst, um sich eine neue Waschmaschine zu kaufen. Der Riestervertrag wird aber komischerweise nicht aufgelöst, um die Waschmaschine zu bezahlen. Richtig? Hier sehe ich in dem Wort "Vertrag" einen moralischen Durchhalteschutz, der bei der geringen Rendite der Riesterprodukte nicht angemessen ist. Und ich denke, dass Maria L. unter diesem Gesichtspunkt durchaus recht hat. Nix
ReinerGam 23.07.2008 | 17:37
danke dem Experten für die kurze und knappe Antwort. Die anderen Argumente kann ich teilweise nachvollziehen nur nicht unbedingt teilen. Billige Polemik hat hier keinen Platz wenns um reine Information geht. Danke.
Beifallam 23.07.2008 | 18:58
"Billige Polemik hat hier keinen Platz wenns um reine Information geht." Sie haben vollkommen Recht! Diese "klugen Aktien-Fonds Fetischisten" sollten sich besser eine andere Bühne als dieses Forum suchen, wenn sie keine sachdienlichen Antworten geben können! Die sind ja fast aufdringlicher, als Staubsaugervertreter! Alles Gute für Sie!
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