Hallo Stefan M.,
ergänzend zum Beitrag von Abschläge möchte ich auf nachfolgende rechtliche Information verweisen:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_GRA_SGB/04_SGB_IV/pp_0001_25/gra_sgb004_p_0007.html#doc1576228bodyText28
Für Sie maßgeblich sind insbesondere die Informationen unter Ziffer 2.7.2.5.2:
In diesem Sinne haben Sie (allein im Hinblick auf die Kapitalbeteiligung / umfassende Sperrminorität) maßgebenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft, mithin kann von einer Weisungsgebundenheit und damit einer persönlichen Abhängigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers keine Rede sein; eine abhängige Beschäftigung scheidet hier von vornherein aus.
Ich empfehle Ihnen zudem folgende Broschüre:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html
Wer als Selbstständiger per Gesetz oder freiwillig rentenversichert ist, profitiert von einem umfassenden Leistungspaket. Welche Vorteile diese Altersvorsorge bietet und wie sich die gesetzliche Rentenversicherung im Fall einer Erwerbsminderung, im Alter oder für die Hinterbliebenen im Todesfall auszahlen kann, können Sie in dieser Broschüre nachlesen. Außerdem finden Sie Tipps und Hinweise zur freiwilligen Versicherung und zur Pflichtversicherung auf Antrag.
In einem persönlichen Beratungsgespräch werden Sie umfassende und auf Ihre Versicherungsbiografie abgestimmte Informationen erhalten – ich empfehle Ihnen eine Terminvereinbarung bei einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen.