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Experten-Antwort

Sozialversicherungspflicht für Gehalt neben Rente

von Seppel03.02.2014 | 17:36
1110 Ansichten
4 Antworten
Ich bin seit diesem Monat Regelaltersrentner und arbeite aber noch ein paar Monate. Sind von meinem Gehalt da trotzdemBeiträge zur Renten- Arbeitslosen- und Krankenversicherung zu zahlen obwohl ich schon ungegürzte Rente beziehe ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.02.2014 | 08:54

Guten Tag Seppel,

als Bezieher einer vollen Regelaltersrente sind Sie in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei und zahlen somit aus einer Beschäftigung neben der Rente weder Beiträge zur Rentenversicherung noch zur Arbeitslosenversicherung. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie aus der Summe Ihrer Rente und des Gehalts zahlen, ggf. begrenzt auf die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4.050,00 € pro Monat.

Ihr Arbeitgeber jedoch muss weiterhin seinen vollen Beitragsanteil zu allen Zweigen der Sozialversicherung abführen. Die Begründung dafür ist im vorherigen Beitrag von Feli bereits zutreffend angeführt worden.

3 Antworten

W*lfgangam 03.02.2014 | 19:08
Hallo Seppel, Renten- und Arbeitslosenbeiträge nicht (da Sie aus diesen Systemen keine weitere Leistungsansprüche haben), Krankenversicherung schon. Gruß w.
-/-am 03.02.2014 | 20:10
SV-Beiträge sind weiterhin zu zahlen. Die Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ändert sich aber. Einfach mal Arbeitegber oder Krankenkasse fragen.
Feliam 04.02.2014 | 07:14
Sie zahlen aus dem Gehalt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, soweit Sie gesetzlich versichert sind. Ihr AG muss alle (seine) Anteile zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen, sonst würde er nur Rentner einstellen.
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