Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Sozialversicherungspflicht im Zweitstudium

von Nicole04.09.2007 | 18:34
2030 Ansichten
2 Antworten
Hallo, ich habe ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule absolviert. Ich bekam in den folgenden Jahren allerdings keinen Job in diesem Bereich (habe dann andere Jobs gemacht). Dann habe ich mein Erststudium bei der Bezirksregierung anerkennen lassen, um als Lehrerin arbeiten zu können. Es wurde mir für Biologie anerkannt uns ich habe meine Diplomarbeit als Examensarbeit fürs erste Staatsexamen anerkannt bekommen. Nun studiere ich zusätzlich ein zweites Fach, weil ja immer 2 Unterrichtsfächer zu studieren sind. Hier wäre aber keine Examensarbeit mehr anzufertigen, denn diese wird ja nur in einem Fach geschrieben. Nun bin ich verheiratet und habe einen Job angefangen. Ich möchte nun gerne sozialversicherungspflichtig sein, denn aufgrund meines Alters bin ich ja für 120 € monatlich Krankenversichert. Durch eine sozialversicherungspflicht würde es für mich deutlich günstiger werden. Mein AG möchte mich natürlich lieber ohne SV-Abgaben beschäftigen und will den Fall nun "besonders prüfen". Wie sieht es rechtlich aus? Gruß Nicole

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 05.09.2007 | 12:05

Hallo Nicole,

im Rahmen von Studentenjobs gibt es mehrere Fallkonstellationen.

Bei einem Verdienst bis monatlich 400 Euro ist die wöchentliche Arbeitszeit unerheblich.

Sie sind in der gesetzlichen Sozialversicherung versicherungsfrei.

Der Arbeitgeber muss Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung bezahlen.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden und einem Verdienst über 400 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber / Studenten getragen. In der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit.

Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden und einem Verdienst über 400 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitsgeber / Studenten getragen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Broschüre unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/04__vor__der__rente/tipps__f_C3_BCr__studenten.html

1 Antworten

Schadeam 05.09.2007 | 09:23
sobald Sie in Ihrem Job mehr als 400 € verdienen, sind Sie versicherungspflichtig. Wenn Sie das sein wollen, brauchen Sie nur entsprechend zu verdienen:)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026