Hallo Bärbel,
auch selbständig Tätige Lehrer fallen grundsätzlich unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie und unter welchen Bedingungen hier Beiträge zu zahlen sind erfahren Si in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, welche Sie unter
herunterladen können.
Ungeachtet dessen sollte jedoch auch geprüft werden, ob es sich bei der Tätigkeit als Lehrer tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit oder vielleicht doch um eine abhängige Beschäftigung handelt. Hieraus ergeben sich wesentliche sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen - insbesondere auch für den potenziellen Arbeitgeber. Sie sollten daher im Zweifel zunächst über die Einzugsstelle (Ihre gesetzliche Krankenkasse) oder die Clearingstelle bei der DRV Bund prüfen lassen, ob die Tätigkeit als "abhängige Beschäftigung“ oder als „selbständige Tätigkeit“ zu bewerten ist. Das Formularpaket zur Statusfeststellung bei der Clearingstelle der DRV Bund finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html
Gern können Sie sich auch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu diesem Thema beraten lassen.
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