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Experten-Antwort

Sozialversicherungspflicht Lehrbeauftragung

von Bärbel09.03.2024 | 10:22
183 Ansichten
3 Antworten
Hallo, ich würde gerne an einer Hochschule/Fachhochschule Lehraufträge übernehmen und bin gerade dabei mich hier umfassend im Netz über die Rechte und Pflichten zu informieren. Ich bin mir allerdings unsicher wie hier mit der Sozialversicherungspflicht umgegangen wird. Im Internet finde ich hier unterschiedliche Angaben/Aussagen. Muss ich für eine nebenberufliche Lehrbeauftragung Sozialabgaben zahlen bzw. wann unterliege ich oder andere hier der Sozialversicherungspflicht? Und wie beläuft sich der Fall, wenn ich die Zahlung des Lehrbeauftragtenhonorars nicht monatlich - sondern erst nach Ende der gesamten Veranstaltungen - also einmalig- abrechnen kann/darf. Können Sie mir hier weiterhelfen? Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.03.2024 | 11:56

Hallo Bärbel,

 

auch selbständig Tätige Lehrer fallen grundsätzlich unter die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wie und unter welchen Bedingungen hier Beiträge zu zahlen sind erfahren Si in der Broschüre „Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt“, welche Sie unter 

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

herunterladen können.

 

Ungeachtet dessen sollte jedoch auch geprüft werden, ob es sich bei der Tätigkeit als Lehrer tatsächlich um eine selbständige Tätigkeit oder vielleicht doch um eine abhängige Beschäftigung handelt. Hieraus ergeben sich wesentliche sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen - insbesondere auch für den potenziellen Arbeitgeber. Sie sollten daher im Zweifel zunächst über die Einzugsstelle (Ihre gesetzliche Krankenkasse) oder die Clearingstelle bei der DRV Bund prüfen lassen, ob die Tätigkeit als "abhängige Beschäftigung“ oder als „selbständige Tätigkeit“ zu bewerten ist. Das Formularpaket zur Statusfeststellung bei der Clearingstelle der DRV Bund finden Sie hier:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/Formularpakete/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html

 

Gern können Sie sich auch individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu diesem Thema beraten lassen.


 

2 Antworten

ThomasRam 09.03.2024 | 10:42
Als 'Lehrer' fallen Sie auch als Selbstständiger unter die Versicherungspflicht. Beachten Sie auch, daß ein einziger Auftraggeber ein Indiz für abhängige Beschäftigung ist. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… https://www.anwalt24.de/fachartikel/sozialversicherungsrecht/572…
Berateram 09.03.2024 | 16:45
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