Ich sehe das im Wesentlichen genauso.
Eine rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen letztlich nur die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags geben.
Die Einleitung eines Statusklärungsverfahrens bei der Clearingstelle der DRV Bund können Sie sicherlich auch in Betracht ziehen, allerdings müssen Sie erst die Tätikeit erst aufgenommen haben, um einen verbindlichen Bescheid zu erhalten.