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Experten-Antwort

Sozialversicherungspflichtige Anstellung eines Gesellschafters durch die GbR

von Timon Beckers07.03.2016 | 12:39
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5 Antworten

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Hallo, kann eine Grundstückseigentümer GbR (kein Gewerbe, 3 Gesellschafter) einen der Gesellschafter für die Erfüllung von Verwaltungsaufgaben, Organisierung der Instandhaltung, Gebäudereinigung, den Winterdienst, Hausmeistertätigkeiten, Renovierungsarbeiten etc. versicherungspflichtig (ca. 24 Wochenstunden, 850,-€ monatlich) anstellen? Wenn ja, wird dadurch ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet? Welcher Steuerart ist das Einkommen des angestellten Gesellschafters aus diesem Arbeitsverhältnis zuzurechnen, Lohnsteuer - oder? Gruß Timon B.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich sehe das im Wesentlichen genauso.

Eine rechtsverbindliche Auskunft kann Ihnen letztlich nur die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle des Gesamtsozialversicherungsbeitrags geben.

Die Einleitung eines Statusklärungsverfahrens bei der Clearingstelle der DRV Bund können Sie sicherlich auch in Betracht ziehen, allerdings müssen Sie erst die Tätikeit erst aufgenommen haben, um einen verbindlichen Bescheid zu erhalten.

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4 Antworten

Robam 07.03.2016 | 14:45
Gesellschafter einer GbR sind meist nicht versicherungspflichtig, da es sich um Mitunternehmer handelt. Wenn diese aber unabhängig von der Gesellschafterstellung Arbeit für die Gesellschaft leisten und wie ein echter Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert sind entsteht Versicherungspflicht. Die Eingliederung in den Betrieb dürfte aufgrund der Angaben vorliegen (Vorgabe der Arbeitszeit, monatlich Vergütung, kein Unternehmerrisiko usw.). Hierzu sollten Sie sich mit der Krankenkasse als Einzugsstelle in Verbindung setzen. Hinsichtlich der Steuern wenden Sie sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater.
Timon Beckersam 07.03.2016 | 17:34
Vielen Dank für Ihre Antwort! Meine Überlegungen gehen in die gleiche Richtung, doch liegen bei dieser Problematik die Meinungen oft weit auseinander, bis zur Unmöglichkeit der SV-Pflicht und gar zur Unmöglichkeit der Anstellung des Gesellschafters überhaupt. Vielleicht gibt es doch noch Hinweise auf amtliche Erläuterungen, die eine eindeutige Interpretation zulassen.
W*lfgangam 07.03.2016 | 20:13
HalloTimon Beckers, die Feinheiten sind zunächst in diesen beiden Rechtsanweisungen der DRV dargestellt: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Nur, warum sich darüber den Kopf zerbrechen. Folgen Sie dem Ratschlag von Rob/KK kontaktieren, und die entscheidet über die Versicherungspflicht/-freiheit. Allerdings tendiere ich auch, wie Rob, stark dahin, dass mit dieser Tätigkeitsbeschreibung eindeutig ein abhängiges/versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt - in _dieser_ Tätigkeit des 'Gesellschafters'. Der 'Erstberuf/Gesellschafter' ist da völlig unbedeutend. Würden Sie einen Mitarbeiter/Hausmeister, den Sie vom Arbeitsmarkt per Arbeitsvertrag angestellt haben, da anders sehen? Gruß w.
Timon Beckersam 07.03.2016 | 23:19
Vielen Dank W*lfgang!
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