Unter anderem unterstellt, dass die ausgeübte Beschäftigung gesundheitlich geeignet ist, kann der Antwort von ??? (08.11.2019, 10:49) grundsätzlich zugestimmt werden. Eine genaue Beurteilung ist nur anhand des Einzelfalls möglich. Gegebenenfalls erkundigen Sie sich bei dem Rentenversicherungsträger, von dem Sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten haben, wie es sich in Ihrem Einzelfall verhält.
Ja
Warten Sie die Antwort des Experten ab. Der Ihnen antwortende "Pseudokaiser" ist psychisch krank und leidet daher unter dem Zwang, in diesem Forum seine unpassenden Beiträge unter den Usernamen anderer einzustellen.Guten Tag,mich Interessiert, wie es genau definiert ist, beispiel: nach der Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) Arbeite ich 6 Monate lang im neue Beruf Teilzeit Sozialversicherungspflichtig. Was passier wenn ich danach gekündigt werde, ist die zuständigkeit der DRV für mich beendet? DankeJa
Guten Tag,mich Interessiert, wie es genau definiert ist,
beispiel:
nach der Umschulung (Teilhabe am Arbeitsleben) Arbeite ich 6 Monate lang im neue Beruf Teilzeit Sozialversicherungspflichtig.
Was passier wenn ich danach gekündigt werde, ist die zuständigkeit der DRV für mich beendet?
Danke[/quote]
Ja[/quote]
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Schizo?JaWarten Sie die Antwort des Experten ab. Der Ihnen antwortende "Pseudokaiser" ist psychisch krank und leidet daher unter dem Zwang, in diesem Forum seine unpassenden Beiträge unter den Usernamen anderer einzustellen.
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