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Experten-Antwort

Spätaussiedlerin mit §7, Frührente

von Klein22.03.2023 | 14:31
91 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen. Ich bin 1961 geboren, im Jahr 1993 mit meinem Mann und Kindern nach Deutschland gekommen. Ab 1994 hier in Deutschland immer in Vollzeit gearbeitet. Nur kurze Zeit (ca. 5 Monate) arbeitslos gewesen. Aktuell immer in Vollzeit berufstätig. Darf ich mit 63 in die Frührente gehen? Habe 3 Kinder. Mir ist bewusst, dass meine Berufsjahre in Kazachstan nicht angerechnet werden. Was wird dann angerechnet: Studium, Kindererziehung? Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.03.2023 | 07:36

Hallo Frau Klein,

die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Das 63. Lebensjahr vollenden Sie im Jahr 2024.

Ob Sie die Wartezeit von 35 Jahren (= 420 Monate) erfüllen, kann leider nicht beurteilt werden.

Nach Ihren Angaben haben Sie seit (01.01.?)1994 durchgehend Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Damit haben Sie aktuell 351 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten in Deutschland zurückgelegt. Es fehlen also noch 69 Monate.

Ob Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten zu berücksichtigen sind (ab Zuzug) ist aus Ihren Angaben nicht ersichtlich. Auswirkungen auf die Wartezeit hätten aber nur die Monate, die nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Zeiten (z. B. Beschäftigungszeiten) belegt sind.

Ihre Studienzeiten in Kasachstan können ggf. als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Auch diese Zeiten würden daher auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet werden.

Sofern Sie bereits eine Klärung Ihres Versicherungskontos vorgenommen haben, können Sie alle Angaben aus Ihrer Rentenauskunft entnehmen. Dort steht, ob die Wartezeit erfüllt ist und wann der früheste Rentenbeginn ist.

Andernfalls sollten Sie umgehend einen Termin zu einer Kontoklärung vereinbaren und Ihr Versicherungskonto klären lassen.

Hierzu stehen Ihnen unsere Auskunfts- und Beratungsstellen und die Versichertenältesten/Versichertenberater zur Verfügung.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

Zudem stehen Ihnen oftmals auch die Städte (Versicherungsämter) für eine Beratung zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Wartezeit von 35 Jahrenam 22.03.2023 | 16:28
Studium ja, Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten erst ab nachgewiesenem Zuzugsdatum.
W°lfgangam 22.03.2023 | 21:17
Hallo Klein, Tipp: einfach mal die letzte Rentenauskunft der DRV nachlesen/Abschnitt "H. Altersrente für langjährig Versicherte", da steht es bereits drin, ob die 35 Jahre für die Rente ab 63 erreicht sind /noch/wann erreicht werden können /oder selbst bis zur Regelaltersrente nicht mehr erreicht werden können. Sofern das Rentenkonto 'geklärt' ist, die wenigen/zu berücksichtigenden Auslandszeiten angerechnet sind und etwaige in D liegende Zeiten - die erst per Antrag/Kontenklärung eingebaut werden können - bereits im Rentenkonto vorhanden sind. Der schnellste/bequemste Weg: Termin mit der örtlichen Beratungsstelle absprechen und etwaigen frühestmöglichen Rentenanspruch ermitteln lassen. Gruß w.
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