Hallo Frau Klein,
die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie nach Vollendung des 63. Lebensjahres beziehen, sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.
Das 63. Lebensjahr vollenden Sie im Jahr 2024.
Ob Sie die Wartezeit von 35 Jahren (= 420 Monate) erfüllen, kann leider nicht beurteilt werden.
Nach Ihren Angaben haben Sie seit (01.01.?)1994 durchgehend Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet. Damit haben Sie aktuell 351 Monate mit rentenrechtlichen Zeiten in Deutschland zurückgelegt. Es fehlen also noch 69 Monate.
Ob Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten zu berücksichtigen sind (ab Zuzug) ist aus Ihren Angaben nicht ersichtlich. Auswirkungen auf die Wartezeit hätten aber nur die Monate, die nicht bereits mit anderen rentenrechtlichen Zeiten (z. B. Beschäftigungszeiten) belegt sind.
Ihre Studienzeiten in Kasachstan können ggf. als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Auch diese Zeiten würden daher auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet werden.
Sofern Sie bereits eine Klärung Ihres Versicherungskontos vorgenommen haben, können Sie alle Angaben aus Ihrer Rentenauskunft entnehmen. Dort steht, ob die Wartezeit erfüllt ist und wann der früheste Rentenbeginn ist.
Andernfalls sollten Sie umgehend einen Termin zu einer Kontoklärung vereinbaren und Ihr Versicherungskonto klären lassen.
Hierzu stehen Ihnen unsere Auskunfts- und Beratungsstellen und die Versichertenältesten/Versichertenberater zur Verfügung.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html
Zudem stehen Ihnen oftmals auch die Städte (Versicherungsämter) für eine Beratung zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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