Bei der Verschiebung des Rentenbeginns nach Vollendung der Regelaltersgrenze erhöht sich, wie bereits „Rentencrack“ schreibt, die Rente um 0,5 Prozent je Kalendermonat. Um die entgangenen Rentenzahlungen wieder aufzuholen, benötigen Sie jedoch eine recht lange Rentenbezugsdauer und spekulieren mit einer langen Lebenserwartung.
Beispiel: Bruttorente ab Regelaltersgrenze = 500 Euro, Aufschub der Rente um 24 Kalendermonate (plus 12 Prozent) ergibt dann brutto = 560 Euro (Differenz = 60 Euro). Verzicht auf 24 x 500 Euro = 12.000 Euro. Erforderliche Rentenbezugsdauer = 16,7 Jahre (12.000 : 60 = 200 : 12 = 16,7), erforderliches Alter = Regelaltersgrenze + 16,7 Jahre.
Es bedarf keiner Mitteilung, wenn Sie den Rentenbeginn verschieben möchten. Sie beantragen die Rente einfach später zu gewünschten Beginn.
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