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Experten-Antwort

Spanische Rente

von ichkannnixx09.11.2016 | 18:18
1049 Ansichten
18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe 8 Jahre in Spanien gelebt und gearbeitet. Ich musste aus gesundheitlichen Gründen wieder nach Deutschland und bekomme hier eine voll erwerbsgeminderte Rente ich werde auch nicht wieder arbeiten können. Ausserdem habe ich einen Schwerbehindertenausweis GdB100 Nun habe ich meinen Renten Bescheid aus Spanien bekommen daraus geht hervor, das ich.... 100% der Bemessungsgrundlage bekomme. Ich bekomme aber nur ca. 48% der Bemessungsgrundlage. Wenn ich mal angenommen 2000€ spanische Rente bekomme, und ich bekomme 100% VON DER bEMSSUNGSGRUNDLAGE DANN MÜSSTE ICH DOCH 2000€ BEKOMMEN UND NICHT WENIGER ODER? Können Sie mir dazu eine Auskunft geben? Mit freundlichem Gruss

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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17 Antworten

W*lfgangam 09.11.2016 | 20:15
Hallo ichkannnixx, in einem dtsch. Rentenforum wird sich eher niemand mit dem spanischen Rentenberechnungsrecht auskennen. Versuchen Sie es da mal: http://www.seg-social.es/Internet_1/index.htm Gruß w.
ichkannnixxam 09.11.2016 | 21:12
Hallo Wolfgang, ich war zwar 8 Jahre in Spanien, aber mich mit der spanischen Seguriad Sozial auseinander zu setzten übersteigt meine spanisch Kenntnisse. Und die deutsche Rentenversicherung kann mir in der Angelegenheit nicht weiter helfen. MFG i ichkannnixx
Herz1952am 10.11.2016 | 08:14
Super Idee, dann in einem Forum der DEUTSCHEN Rentenversicherung nachfragen :-)
Schadeam 10.11.2016 | 08:47
1)Kein Mitarbeiter der DRV wird Ihnen im Detail die spanische Rentenberechnung erläutern können - dazu müsste er die spanischen Rentengesetzte in allen Feinheiten kennen. 2) Wie Sie erwarten können für 8 Jahre Arbeit 2000 € Rente zu bekommen, wird allen im Forum ein Rätsel bleiben. Wäre diese Erwartung realistisch müsste man in Spanien für 40 Jahre 10000 € bekommen???????? Davon träumt doch niemand, oder? 3) Es wird Ihnen nur übrigbleiben mit Hilfe eines Bekannten, der gut spanisch sprechen kann das mit den spanischen Behörden zu klären. Irgendeinen guten Freund der Ihnen hilft werden Sie doch haben. 4) Für die DRV gilt: die Amtssprache in D ist deutsch.
ichkannnixxam 10.11.2016 | 10:03
Die deutsche Rentenversicherung leitet das Verfahren bei den spanischen Behörden ein und danach lässt man den "Betroffenen" alleine. Sehr nett!!!
ichkannnixxam 10.11.2016 | 10:24
Nur teilweise richtig. Die DRV leitet das Verfahren zwar netterweise ein, aber danach wird man nicht alleine gelassen. Die spanische Rentenversicherung übernimmt :-)
<i>(Von der Redaktion gelöscht)</i> ich hoffe nicht, das du auch mal in so einer Situation landest weil niemand Dir helfen kann.
Herz1952am 10.11.2016 | 10:22
Jetzt mal im Ernst. Wenn Sie nicht in der Lage sind ihr Anliegen mit der zuständigen Behörde zu klären (spanische Rentenversicherung), müssen Sie wohl oder übel die Richtigkeit der Angeben glauben
Herz1952am 10.11.2016 | 10:19
Die deutsche Rentenversicherung leitet das Verfahren bei den spanischen Behörden ein und danach lässt man den "Betroffenen" alleine. Sehr nett!!!
Nur teilweise richtig. Die DRV leitet das Verfahren zwar netterweise ein, aber danach wird man nicht alleine gelassen. Die spanische Rentenversicherung übernimmt :-)
ichkannnixxam 10.11.2016 | 10:49
Neee nixx durchatmen der <i>(gelöscht)</i> weiss nicht was ich im Moment durch mache.. soll mal schön die Bälle flach halten und hier keinem was unterstellen das man nixx kann!!
Also ehrlich!am 10.11.2016 | 10:25
also jetzt mal langsam mit dem "Steine" werfen.... Sie lebten "8" Jahre in Spanien und sprechen die Sprache nicht??????? Wow, tolle Leistung für einen "Auswanderer"/ "Rückkehrer"! Das ist so typisch, echt. Besorgen Sie sich einen Übersetzer und klären das mit dem spanischen Träger. Die DRV ist doch nicht für Ihre Auslandsrente zuständig, sondern lediglich für die Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens. Aber schön immer die "Fehler" bei anderen suchen. Prima, da passen Sie ja gut hier ins Forum!
Herz1952am 10.11.2016 | 10:46
also jetzt mal langsam mit dem "Steine" werfen.... Sie lebten "8" Jahre in Spanien und sprechen die Sprache nicht??????? Wow, tolle Leistung für einen "Auswanderer"/ "Rückkehrer"! Das ist so typisch, echt. Besorgen Sie sich einen Übersetzer und klären das mit dem spanischen Träger. Die DRV ist doch nicht für Ihre Auslandsrente zuständig, sondern lediglich für die Einleitung des zwischenstaatlichen Rentenverfahrens. Aber schön immer die "Fehler" bei anderen suchen. Prima, da passen Sie ja gut hier ins Forum!
Noch so einer der Klugscheissert... ich beherrsche die spanische Sprache...nur die spanischen seguridad sozial das zu erklären ist zu komplex aber jemand der nur dumm rumlabert von dem kann man nixx erwarten und den Spruch: Wow, tolle Leistung für einen "Auswanderer"/ "Rückkehrer"! <i>(Von der Redaktion gelöscht)</i>
Einmal tief durchatmen :-) :-)
ichkannnixxam 10.11.2016 | 10:32
Noch so einer der Klugscheissert... ich beherrsche die spanische Sprache...nur die spanischen seguridad sozial das zu erklären ist zu komplex aber jemand der nur dumm rumlabert von dem kann man nixx erwarten und den Spruch: Wow, tolle Leistung für einen "Auswanderer"/ "Rückkehrer"! <i>(Von der Redaktion gelöscht)</i>
Genervter Sachbearbeiteram 10.11.2016 | 11:02
Es mag sie ja vielleicht nicht zufriedenstellen, aber trotzdem kann hier die DRV mal gar nichts machen. Es ist denen einfach nicht erlaubt Auskünfte über das spanische Rentenrecht zu geben. Die Sachbearbeitung ist im Normalfall nicht mal in den spanischen Rentenvorschriften oder Rentenberechnungen geschult worden. Diese Beratungen sind wechselseitig in den beteiligten Ländern, in denen die EG-Verordnungen gelten, einfach nicht vorgesehen. Das spanische, Rentenverfahren wird eingeleitet und gut ist. Mehr werden sie von der DRV nicht erfahren.
.-.-.am 10.11.2016 | 11:09
Wenn Sie die spanische Sprache beherrschen, warum übersetzten Sie die Frage nicht einfach ins Spanische und stellen die Frage bei der spanischen Seguridad Sozial? Sie werden von dort eine Antwort auf Ihre Frage bekommen und schon ist alles geklärt - oder Sie hinterfragen diese Antwort erneut.
ichkannnixxam 10.11.2016 | 11:12
OK es hat keinen Sinn. Werde hier nixx mehr posten geschweige denn was lesen!
Also ehrlich!am 10.11.2016 | 11:32
Voll unfreundlich und hier rummeckern. Dann auch noch beleidigt sein, wenn man keine "befriedigende" Auskunft erhält. Nur weil Sie schlechte Laune haben, brauchen Sie das doch nicht an uns auslassen. Eines möchte ich Ihnen dennoch mit auf Ihren Weg geben, auch wenn Sie es vermutlich nicht mehr lesen (wollen). Es kommt immer auch auf den Ton an und hier kann keiner etwas für Ihre Erkrankung oder Ihren Unmut über die "Behörden". Egal ob jetzt D oder ES. Sie haben eine unmögliche Ausdrucksweise. Ich kann mir blühend vorstellen, wie Sie den Sachbearbeiter der DRV um Hilfe "gebeten" haben! Aber schreien Sie nur weiter, vielleicht hört man Sie dann in Spanien besser. buenas tardes
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