Hallo Leonhard,
die spanische Witwenrente wird nicht auf die deutsche Witwenrente angerechnet. Nach deutschem Recht werden auf Witwenrenten keine Einkünfte angerechnet, die allein aufgrund des Todes an hinterbliebene Personen gezahlt werden (unabhängig davon, aus welchem Versicherungssystem diese stammen). Wie es umgekehrt bei der spanischen Rente ist, können wir nicht sagen.