Hallo Christina Damm,
wenn die Waise in Deutschland lebt, kann sie sich an eine gemeinsame Servicestelle aller Rehaträger wenden. Zu den Aufgaben solcher Servicestellen gehört unter anderem die schnelle und unbürokratische Beratung und Unterstützung für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige, die Information über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Klärung des persönlichen Bedarfs an Rehabilitationsleistungen, Hilfe bei der Antragsstellung, die Begleitung der Betroffenen bis zur Entscheidung sowie die Koordination der Hilfen der verschiedenen Rehabilitationsträger während der Leistungserbringung.
Sollte die Waise selbst Zeiten in der Deutschen Rentenversicherung zurückgelegt haben, kommt ggf. ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der eigenen Versicherung in Betracht. In diesem Fall können Sie sich zur näheren Information gern an eine Auskunfts- und Beratungsstelle vor Ort wenden.