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Experten-Antwort

Sparpolitik der ZfA

von hjs07.05.2019 | 21:42
127 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Leute, manchmal ist es schwierig, die korrekte Höhe der Zulagen zu erfahren. Deshalb hatte ich den Festsetzungsantrag beim Anbieter gstellt. Da muss man erstmal drauf kommen und kaum einer machet das. Herausgekommen ist eine Kürzung der Zulage. Und das geht so: Wenn jemand angenommen am 1.2. in Rente geht, dann hat er in diesem Jahr genau ein einziges Monatseinkommen erzielt. Aber er hat auch 4% davon in seinen Riestervertrag eingezahlt. Und wenn das mindestens 60€ sind, dann wäre eigentlich alles in Ordnung. Nicht so nach der Denkweise der ZfA. Denn man vergleicht die Beiträge des aktuellen Jahres mit dem Einkommen des Vorjahres. Das führt dann zur Kürzung der Zulage um durchschnittlich 80€. Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo hjs ,

die Höhe der Sparleistung (Eigenbeitrag plus Zulage), die Sie für jedes Beitragsjahr aufwenden müssen, beträgt vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens.

Es gibt keine gesetzliche Regelung für das Jahr des Renteneintritts, dass hier anders zu verfahren ist. Insofern hat die ZfA die gesetzlichen Grundlagen zutreffend angewendet.

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8 Antworten

Mitleseram 07.05.2019 | 22:02
Es war aber schon immer so das die 4% für die Höchstzulage vom Vorjahreseinkommen berechnet werden.
Ich denke so gehtsam 07.05.2019 | 22:07
Einbezahlt wird im aktuellen Jahr . Berechnet mit Einkommen Vorjahr. Beantragt Folgejahr. Auf dem Konto ersichtlich übernächstes Jahr.
Sjham 08.05.2019 | 08:00
Und wo genau ist die Rentenfrage!
Genervteram 08.05.2019 | 05:17
Es war aber schon immer so das die 4% für die Höchstzulage vom Vorjahreseinkommen berechnet werden.
Finde ich eben nicht richtig.
Wen interessiert was Du richtig oder falsch findest?
sturkoppam 08.05.2019 | 08:04
Siehe Startseite wo da steht: Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen. Wo ist also dein Problem?
Simoneam 08.05.2019 | 21:52
Meine Zulagen wurden ebenfalls drastisch gekürzt. Im Beitragsjahr Arbeitslosengeld, Krankengeld und rückwirkende Erwerbsminderung. Sollte mein Festsetzungsantrag ebenfalls negativ beschieden werden steige ich vermutlich aus, denn die Gebühren sind fast höher als die Zulagen. Warum die Bearbeitung des Festsetzungsantrages so lange dauert kann ich mir in der heutigen Zeit der Digitalisierung und Vernetzung auch nicht wirklich erklären. Das Arbeitslosengeld und Krankengeld "tatsächliches Entgelt" bedeutet versteht sich von selbst und könnte der Computer sicherlich lernen.
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