Hallo hjs ,
die Höhe der Sparleistung (Eigenbeitrag plus Zulage), die Sie für jedes Beitragsjahr aufwenden müssen, beträgt vier Prozent Ihres Vorjahreseinkommens.
Es gibt keine gesetzliche Regelung für das Jahr des Renteneintritts, dass hier anders zu verfahren ist. Insofern hat die ZfA die gesetzlichen Grundlagen zutreffend angewendet.