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Experten-Antwort

Sperrfrist ALG 1 nach ATZ?

von Rolf N.09.03.2017 | 15:53
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9 Antworten

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Hallo, hier lese ich einen Beitrag von Rolf Winkel zum Thema ATZ. Er schreibt, es muß keine Sperrfrist geben beim ALG1 nach der ATZ. Bei mir und alle Kollegen gab es diese Sperrfrist nach der ATZ. Ich 53 geb. meine ATZ ging genau bis ich 63 J. alt war, mir fehlten 2 Monate zur Rente mit 45 Beitragsj. ohne Abschlag. Antrag beim Jobcenter abgelehnt, auch Widerspruch, da ich nicht klagen wollte hatte ich 2 Monate kein Einkommen. Warum es dazu keine feste Regelung gibt versteht kein Mensch, auch verschieden in welchem Bundesland man lebt, in Hessen hat man schlechte Karten, nur meine Meinung zu diesem Artikel.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf N.,

leider ist es uns im Rahmen dieses Forums zur Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Fragen zum Recht der Arbeitsförderung zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Sie zur Beantwortung Ihrer Frage/Anmerkung an Ihre zuständige Arbeitsagentur oder ein einschlägiges Forum zur Arbeitslosenversicherung verweisen muss.

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8 Antworten

senf-dazuam 09.03.2017 | 16:19
Hallo Rolf N.! Eine Frage kann ich nicht direkt in Ihrem Beitrag erkennen. Immerhin kann ich zum Thema "feste Regelung" noch soweit beitragen, als es eben auch nicht wenige Situationen gibt, aus denen heraus ein ATZ-Vertrag unterschrieben wird. Wenn ein gewichtiger Grund (z.B. eine ansonsten drohende Kündigung) vorliegt, kann das andere Auswirkungen auch auf das Thema Sperrfrist haben als die geplante Weltreise zwischen 63 und 65 ... Aber letztlich bleibt dies ein Forum für FRAGEN und ANTWORTEN und nicht für mehr oder weniger politische Meinungsäußerungen.
Franz J.am 09.03.2017 | 18:13
Sie haben schon den richtigen Namen, sie geben immer ihren Senf dazu.
Hessen ATZ'leram 09.03.2017 | 18:16
Hallo Ralf N. und werte Leserschaft! Ich habe den Artikel von Herrn Winkler auch gelesen. Unabhängig davon beschweren Sie sich wegen lächerlicher 2 Monate ohne Einkünfte. Die Arbeitsagentur hätte selbst bei Bewilligung von ALG1 Ihnen 12 Wochen die Leistungen gesperrt. Außerdem wäre das ALG1 nur mit der Hälfte ihres ehemaligen monatlichen Vollzeit Einkommens ohne Aufstockungsleistungen berücksichtigt worden. Man weiß doch vorher auf was man sich einlässt. Mit dem ATZ Vertrag beendet man nach Ablauf seinen Arbeitsvertrag. Man kann in Rente, muss es aber nicht. Man kann ebenso sich einen neuen Arbeitgeber suchen oder die Zeit aussitzen und von Rücklagen die Zeit überbrücken. Außerdem hat man die Möglichkeit durch Aufnahme eines 450 Euro Mini Job, die fehlenden 2 Monate als Rentenversicherungspflichtige Beitragsmonate zu erzielen. Irgendwie kann ich diese Ihrer Meinung nach empfundene Ungerechtigkeit nicht nachvollziehen. Bei mir war es anders gelagert. Als ich meinen ATZ Vertrag unterschrieb, war ich mir voll bewusst, das ich 9,6 Prozent Abzüge lebenslang gehabt hätte. Das wären jeden Monat rund 225 Euro gewesen. Als dann Frau Nahles mit ihrer abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren dazwischen kam, hätte ich nach Ende der Freistellungsphase genau 6 Monate später meinen Rentenantrag für besonders langjährige Versicherte stellen müssen und in dieser Zeit von meiner ausgezahlten LV eben die Penunzen genommen. Aber wie das Leben so spielt, mein Arbeitgeber hatte durch plötzlich aufgetretene personelle Probleme mir während der laufenden ATZ Phase ein Angebot gemacht, für 6 Monate die ATZ auszusetzen und wieder als Vollzeitkraft zu arbeiten, was außerdem mit sehr motivierender Gehaltserhöhung verbunden war, so eine Art "Schmerzensgeld" für entgangene Freizeitgestaltung. So geht es auch, eine besondere Wertschätzung für 45 Jahre Betriebszugehörigkeit und eine Win-Win-Situation für beide, zusätzlich verbunden mit 2,5 weiteren Entgeltpunkten. Dies ist zwar ein Einzelfall von vielen,aber ich kenne viele Bekannte, wo der Arbeitgeber, beide Augen zudrückte und wegen ein paar Monate länger, das Angebot machte, die ATZ vorübergehend auszusetzen, um verdienten Mitarbeitern, die abschlagsfreie Rente nahtlos zu ermöglichen. Allerdings gibt es da keinen Rechtsanspruch drauf. Vertrag bleibt Vertrag, Außnahmen nur mit Billigung des Arbeitgebers und der Einvernehmlichkeit des Arbeitnehmers. Allen ATZ'lern viel Glück und Freude beim künftigen Ruhestand wünscht ein Hesse von der anderen Rheinseite, sowie dem Finanzamt, das ein paar Euro Rentensteuer mehr kassiert. Man gönnt sich ja sonst nichts ...
Franz J.am 09.03.2017 | 19:12
Danke für ihren Beitrag, ich wollte nicht jammern, verstehe nur nicht warum es oft keine Sperrfrist gibt.
W*lfgangam 09.03.2017 | 19:12
Hallo Rolf N., da waren Sie in der falschen Behörde, richtig wäre die BA/AfA gewesen ;-) Wann die BA keine Sperrfrist nach ATZ verhängt und das ALG auch nach dem 'vollen' Brutto berechnet wird, erfahren Sie in deren Grundsatzanweisung: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… Gruß w.
W*lfgangam 09.03.2017 | 19:48
Ergänzend: der Beitrag von Rolf Winkel hier auf ihre-vorsorge.de: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Dann muss man nicht lange suchen, worauf Sie sich beziehen. Link beim nächsten Mal wäre nett. Gruß w.
Schadeam 09.03.2017 | 23:41
Die Frage nach der Sperrzeit müssen Sie bei der Agentur für Arbeit stellen. Wieso wenden Sie sich ans Rentenforum, wenn Sie Verständnisprobleme beim Arbeitsamt haben?
W*lfgangam 10.03.2017 | 00:11
Hallo Schade, Sie haben ja durchaus Recht ...nur manchmal lesen und antworten hier Personen mit Kenntnissen, die etwas über den DRV-Deckel hinausgehen/sehen können (und trotzdem DRV-spezifisch sind) und weitergehende Hilfe anbieten können. Wenn es nicht Forums-konform ist, bürsten es die Admins morgens weg - gnadenlos, da bleibt keine Nebenfrage übrig ...allerdings, sehen Sie das anders im Sinne der vollumfänglichen Auskunftspflicht nach SGB? :-) Gruß w.
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