Hallo Corto Maltese,
nach Erreichen der Regelaltersgrenze (03/2024) können Sie ohnee Abschlag eine Altersrente beanspruchen.
Bitte informieren Sie sich über die Auswirkungen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach vorheriger Altersteilzeit und Wertguthabenaufzehrung bei der Agentur für Arbeit.
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