Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Spezialfrage : Elterngeld und Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von Rentenanwärter24.06.2019 | 11:12
516 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, folgende Grundsituation: es fehlen mir noch 48 Wartezeit Monate zur Beantragung einer Altersrente für langjährig Versicherte. Aktuell beziehe ich bis zum 30.09.2019 noch ALG 1; die Arbeitsagentur hat mir geraten, mich nach diesem Termin weiterhin als "Arbeitslos ohne Leistungsbezug" zu melden, das würde auch als Wartezeit Monate angerechnet werden. Von dieser Möglichkeit habe ich noch nie gehört : falls möglich, wieviele Wartezeit Monate kann man durch "Arbeitslos ohne Leistungsbezug" maximal erzielen ? Als zusätzlichen komplizierenden Sachverhalt beziehe ich ab 01.10.2019 für 9 Monate noch Elterngeld .... zählen dann die Wartezeit Monate von "Arrbeitslos ohne Leistungsbezug" und "Elterngeld" doppelt ? Gibt es eine empfehlenswerte Reihenfolge oder Auswahl von "Elterngeld" und "Arbeitslos ohne Leistungsbezug" ab 01.10.19 ? Vielen Dank & MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenanwärter,

„Arbeitslos ohne Leistungsbezug“ ist dann eine Anrechnungszeit und auf die Wartezeit anrechenbar, wenn Sie weiter der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und Leistungen nur mangels Bedürftigkeit oder anderer Ansprüche nicht gezahlt werden. Eine Höchstdauer dieser Anrechnungszeit gibt es nicht.

Der Bezug von Elterngeld ist grundsätzlich keine rentenrechtliche Zeit und zählt nicht für die Wartezeit, es sei denn, für Sie werden für diese Zeit Kindererziehungszeiten (bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes) angerechnet. Während dieser Zeit gelten Pflichtbeiträge als gezahlt. Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Die Anerkennung Kindererziehungszeit muss bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

senf-dazuam 24.06.2019 | 11:59
Hallo Rentenanwärter! Ein Monat ist immer nur ein Monat. Egal ob ein oder mehrere Gründe für eine rentenrechtliche Zeit vorliegen, es ist immer nur ein Monat. Wenn Sie derzeit die Kindererziehung hauptsächlich stemmen, dann sollten Sie gemeinsam mit der Partnerin bei der Rentenversicherung eine Erklärung abgeben, in welcher Zeit wer die Kindererziehung angerechnet bekommen soll (weil eben die Hauptlast der Erziehung von dieser Person getragen wurde). Das wären dann sogar Pflichtbeiträge für die Rente. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug zählt als sogenannte Anrechnungszeit zur Wartezeit von 35 Jahren. Fallen beide Zeiten in einem Monat zusammen, spricht man von einer beitragsgeminderten Zeit, aber es bleibt immer noch bei *einem* Monat.
Ohne Leistungsbezugam 25.06.2019 | 07:42
Hallo, ich habe hier im Forum gelesen, dass wenn Sie kein Arbeitslosengeld beziehen, auch keine Rentenbeiträge an die DRV gehen. Also sich Ihre Fehlzeiten nicht verändern. Es sei denn, Sie bezahlen freiwillig in die DRV ein. Persönlich gedacht, Edel Denken und Handeln hilft Ihnen nicht.
W°lfgangam 26.06.2019 | 20:31
Hallo Ohne Leistungsbezug, ...bei den 35 Jahren zählen nicht nur Zeiten mit ausschließlich Beiträgen, sondern grundsätzlich alle rentenrechtlichen Zeiten. Für mehr Info schmökern Sie einfach mal hier nach: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigati… oder auch in diesem Merkblatt/Info zu den 'Wartezeiten'/was wann wie dazu zählt, ab Seite 55 ff.: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Gruß w. PS: von @Ohne Leistungsbezug: "Hallo, ich habe hier im Forum gelesen," ...lesen und selbst _verstehen_ geht manchmal nicht so richtig zusammen ;-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026