Guten Morgen FT,
dies ist ein Rentenforum, daher die Erklärung im Zusammenhang mit Rentenzahlungen (es gibt Spitzabrechnungen auch noch in anderen Bereichen).
Sofern ein Rentner bei Feststellung der Rente noch eine Beschäftigung ausübt, ist der kalenderjährliche Hinzuverdienst zu diesem Zeitpunkt in der Regel noch nicht abschließend bekannt. Der Hinzuverdienst ist daher zunächst zu prognostizieren: entweder bei Rentenbeginn oder – auf Antrag – bei späterem Hinzutritt einer Beschäftigung mit Hinzuverdienst zum Rentenbezug. Die Prognose erfolgt durch den Rentenversicherungsträger, der den jährlichen Hinzuverdienst auf Grundlage der Angaben des Versicherten und ggf. auch aufgrund von Arbeitgeberbescheinigungen bestimmt. Basierend darauf wird eine Vollrente oder eine Teilrente gezahlt.
Ein neuer kalenderjährlicher Hinzuverdienst wird jeweils zum 1.7. des folgenden Kalenderjahres prognostiziert. Entsprechend wird auch die Rente ggf. in geänderter Höhe gezahlt. Außerdem wird nun der tatsächliche Hinzuverdienst des vorangegangenen Kalenderjahres ermittelt. Es wird geprüft, ob die Prognose den tatsächlichen Verhältnissen entsprochen hat (Spitzabrechnung). Die Rente wird rückwirkend unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hinzuverdienstes neu berechnet und die bisherigen Bescheide werden aufgehoben, wenn die Prognose nicht zutreffend war (wenn z. B. mehr oder weniger als prognostiziert hinzuverdient wurde). Der Versicherte muss zu viel erbrachte Renten erstatten oder erhält eine entsprechende Nachzahlung.