Guten Tag!
Beziehe seit gut 15 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente.
Vor meiner EM-Rente war ich in Reha, dort wurde mir gesagt, das Ausdauersport gut für meine Psyche wäre. Wärend des Rentenbezugs begann ich dann mit dem Laufen. Nach gut 15 Jahren, bin jetzt 55 Jahre, möchte ich jetzt endlich mal versuchen einen Marathon zu laufen. "Da jeder Läufer einmal im seinem Leben eine Marathon laufen sollte." Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Marathon laufe, gefährte ich damit meinen derzeitigen Rentenanspruch? Das wird natürlich mein einziger Marathon sein, mehrere würde ich auch aus gesundheilichen Gründen nicht schaffen. Mein Arzt hat gegen einen langsamen Marathonlauf keine bedenken! Meine derzeitige sportliche Aktivität besteht aus zwei Läufen ( je ca. 5 bis 10 Km)in der Woche. [/quote] Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen. [/quote]
Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält?
Gleiches Recht für alle.[/quote] Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen. [/quote]
Um 42 KM laufen zu können, müssen nicht nur die Beine, sondern auch Herz, Kreislauf etc. Top i.O. sein.
Meine Meinung: Wer 42 KM laufen kann, kann auch locker 8 Stunden am Tag ein gemütlichliches Büropöstchen ausüben.