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Experten-Antwort

Sportliche Aktivität während der Erwerbsminderungsrente

von Läufer20.03.2021 | 22:27
929 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Beziehe seit gut 15 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Vor meiner EM-Rente war ich in Reha, dort wurde mir gesagt, das Ausdauersport gut für meine Psyche wäre. Wärend des Rentenbezugs begann ich dann mit dem Laufen. Nach gut 15 Jahren, bin jetzt 55 Jahre, möchte ich jetzt endlich mal versuchen einen Marathon zu laufen. "Da jeder Läufer einmal im seinem Leben eine Marathon laufen sollte." Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Marathon laufe, gefährte ich damit meinen derzeitigen Rentenanspruch? Das wird natürlich mein einziger Marathon sein, mehrere würde ich auch aus gesundheilichen Gründen nicht schaffen. Mein Arzt hat gegen einen langsamen Marathonlauf keine bedenken! Meine derzeitige sportliche Aktivität besteht aus zwei Läufen ( je ca. 5 bis 10 Km)in der Woche.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe Leserinnen und Leser,

in Anlehnung zur Fragestellung: Ich musste schrittweise ein paar Einträgen den Laufpass erteilen und sie aus dem Rennen nehmen. In den gelöschten Einträgen wurden unsere Forenregeln mit Füßen getreten.

Ich wünsche allen einen guten Start in die Woche.

Viele Grüße

Ihr Admin

PS: Wenn es einfach wäre, hieße es Fußball.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Läufer,

selbstverständlich kann Ihnen niemand verbieten, einen Marathon zu laufen. Ob und inwieweit aus einem absolvierter Marathon in Ihrem konkreten Einzelfall Rückschlüsse auf das bei Ihnen noch vorhandene Restleistungsvermögen im Sinne der Rentenversicherung gezogen werden können bzw. in welchem Verhältnis ein solcher Marathon zu dem bei Ihnen vom sozialmedizinischen Dienst in der Vergangenheit festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit steht, kann ich im Rahmen dieses Forums natürlich nicht beantworten. Insoweit möchte ich zumindest aus rechtstheoretischer Sicht - auch auf den Beitrag von „Valzuun“ verweisen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

14 Antworten

KSCam 21.03.2021 | 07:42
Wer sollte Ihne das verbieten wollen? Sie dürfen auch wandern, im Chor singen oder Tischtennis spielen......oder ins Hallenbad gehen und dort schwimmen....
Waldemar Cierpinskiam 21.03.2021 | 13:20
Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen.
Valzuunam 22.03.2021 | 09:11
Sollte der Rentenanspruch medizinisch überprüft werden, kann der Arzt alles in die folgende Beurteilung einfliessen lassen, was seiner Auffassung nach medizinisch relevant ist. Natürlich auch einen Marathon. Aber welchen Schluss dieser Arzt bei Ihren konkreten Erkrankungen daraus zieht kann niemand vorhersagen. Einen medizinischen Grundsatz wie "Wer Marathon laufen kann, kann auch (mindesten sechs Stunden) arbeiten" gibt es jedenfalls nicht. Ferner kann (muss aber nicht) das natürlich zu Anlass einer genaueren Überprüfung genommen werden. Ergebnis (wie oben beschrieben): offen.
Markusam 22.03.2021 | 17:12
Guten Tag! Beziehe seit gut 15 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Vor meiner EM-Rente war ich in Reha, dort wurde mir gesagt, das Ausdauersport gut für meine Psyche wäre. Wärend des Rentenbezugs begann ich dann mit dem Laufen. Nach gut 15 Jahren, bin jetzt 55 Jahre, möchte ich jetzt endlich mal versuchen einen Marathon zu laufen. "Da jeder Läufer einmal im seinem Leben eine Marathon laufen sollte." Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Marathon laufe, gefährte ich damit meinen derzeitigen Rentenanspruch? Das wird natürlich mein einziger Marathon sein, mehrere würde ich auch aus gesundheilichen Gründen nicht schaffen. Mein Arzt hat gegen einen langsamen Marathonlauf keine bedenken! Meine derzeitige sportliche Aktivität besteht aus zwei Läufen ( je ca. 5 bis 10 Km)in der Woche.
Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen.
Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält? Gleiches Recht für alle.
Schadeam 22.03.2021 | 17:27
.....dann müsste ja jeder Dicke, der sich tapfer 200 kg angefressen hat problemlos Rente kriegen, weil der schafft den Marathon sicher nicht....
Waldemar Cierpinskiam 22.03.2021 | 17:38
Zitat von Markus anzeigenausblenden
Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen.
Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält? Gleiches Recht für alle.
Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen.
Lass laufen ...am 22.03.2021 | 23:04
Ich wünsche dem Fragesteller einfach nur Erfolg und ziehe meinen Hut. Sport ist oft eine gute Therapie!
W°lfgangam 22.03.2021 | 23:23
viel einfacher, mit Folgewirkung ...könnte auf Paragliding switchen/da reicht schon ein Sprung vom örtlichen Schlauchturm - um damit problemlos eine Witwe zu 'versorgen' *g Gruß w.
Meine Meinungam 23.03.2021 | 14:25
Zitat von Waldemar Cierpinski anzeigenausblenden
Guten Tag! Beziehe seit gut 15 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Vor meiner EM-Rente war ich in Reha, dort wurde mir gesagt, das Ausdauersport gut für meine Psyche wäre. Wärend des Rentenbezugs begann ich dann mit dem Laufen. Nach gut 15 Jahren, bin jetzt 55 Jahre, möchte ich jetzt endlich mal versuchen einen Marathon zu laufen. "Da jeder Läufer einmal im seinem Leben eine Marathon laufen sollte." Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Marathon laufe, gefährte ich damit meinen derzeitigen Rentenanspruch? Das wird natürlich mein einziger Marathon sein, mehrere würde ich auch aus gesundheilichen Gründen nicht schaffen. Mein Arzt hat gegen einen langsamen Marathonlauf keine bedenken! Meine derzeitige sportliche Aktivität besteht aus zwei Läufen ( je ca. 5 bis 10 Km)in der Woche.
Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen.
Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält? Gleiches Recht für alle.
Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen.
Um 42 KM laufen zu können, müssen nicht nur die Beine, sondern auch Herz, Kreislauf etc. Top i.O. sein. Meine Meinung: Wer 42 KM laufen kann, kann auch locker 8 Stunden am Tag ein gemütlichliches Büropöstchen ausüben.
Priskaam 23.03.2021 | 14:52
Zitat von Meine Meinung anzeigenausblenden
Meine Meinung schrieb

Guten Tag!

Beziehe seit gut 15 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente.

Vor meiner EM-Rente war ich in Reha, dort wurde mir gesagt, das Ausdauersport gut für meine Psyche wäre. Wärend des Rentenbezugs begann ich dann mit dem Laufen. Nach gut 15 Jahren, bin jetzt 55 Jahre, möchte ich jetzt endlich mal versuchen einen Marathon zu laufen. "Da jeder Läufer einmal im seinem Leben eine Marathon laufen sollte." Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Marathon laufe, gefährte ich damit meinen derzeitigen Rentenanspruch? Das wird natürlich mein einziger Marathon sein, mehrere würde ich auch aus gesundheilichen Gründen nicht schaffen. Mein Arzt hat gegen einen langsamen Marathonlauf keine bedenken! Meine derzeitige sportliche Aktivität besteht aus zwei Läufen ( je ca. 5 bis 10 Km)in der Woche. [/quote] Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen. [/quote]

Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält?

Gleiches Recht für alle.[/quote] Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen. [/quote]

Um 42 KM laufen zu können, müssen nicht nur die Beine, sondern auch Herz, Kreislauf etc. Top i.O. sein.

Meine Meinung: Wer 42 KM laufen kann, kann auch locker 8 Stunden am Tag ein gemütlichliches Büropöstchen ausüben.

Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen.
Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält? Gleiches Recht für alle.
Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen.
Um 42 KM laufen zu können, müssen nicht nur die Beine, sondern auch Herz, Kreislauf etc. Top i.O. sein. Meine Meinung: Wer 42 KM laufen kann, kann auch locker 8 Stunden am Tag ein gemütlichliches Büropöstchen ausüben.
Das sehe ich genauso... Bin schpwe krank und kann, wenn überhaupt nur kurz mit Rollator laufen.. Mir wird allerdings die EM Rente verzagt... 42km Rennen wäre ein Traum für mich
Andere Meinungam 23.03.2021 | 15:04
Zitat von Meine Meinung anzeigenausblenden
Meine Meinung schrieb

Guten Tag!

Beziehe seit gut 15 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente.

Vor meiner EM-Rente war ich in Reha, dort wurde mir gesagt, das Ausdauersport gut für meine Psyche wäre. Wärend des Rentenbezugs begann ich dann mit dem Laufen. Nach gut 15 Jahren, bin jetzt 55 Jahre, möchte ich jetzt endlich mal versuchen einen Marathon zu laufen. "Da jeder Läufer einmal im seinem Leben eine Marathon laufen sollte." Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Marathon laufe, gefährte ich damit meinen derzeitigen Rentenanspruch? Das wird natürlich mein einziger Marathon sein, mehrere würde ich auch aus gesundheilichen Gründen nicht schaffen. Mein Arzt hat gegen einen langsamen Marathonlauf keine bedenken! Meine derzeitige sportliche Aktivität besteht aus zwei Läufen ( je ca. 5 bis 10 Km)in der Woche. [/quote] Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen. [/quote]

Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält?

Gleiches Recht für alle.[/quote] Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen. [/quote]

Um 42 KM laufen zu können, müssen nicht nur die Beine, sondern auch Herz, Kreislauf etc. Top i.O. sein.

Meine Meinung: Wer 42 KM laufen kann, kann auch locker 8 Stunden am Tag ein gemütlichliches Büropöstchen ausüben.

Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen.
Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält? Gleiches Recht für alle.
Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen.
Um 42 KM laufen zu können, müssen nicht nur die Beine, sondern auch Herz, Kreislauf etc. Top i.O. sein. Meine Meinung: Wer 42 KM laufen kann, kann auch locker 8 Stunden am Tag ein gemütlichliches Büropöstchen ausüben.
Das ist zu einfach gedacht. Es gibt Krankheiten, von denen haben Sie noch nie gehört, oder sind Sie Approbierter Arzt? Und selbst dann gibt es genug Unkenntnis. Ich hatte als behindert Geborener in jungen Jahren auch das Laufen für mich entdeckt und habe täglich meine mind. 3000 m runtergespult. Beine, Herz, Lunge, alles top, doch andere Krankheiten =Erwerbsunfähig,auch nicht Büro. 42 km in lockerem Trab, in Langzeit mit Gehpausen, falls überhaupt über die ganze Distanz, er hat doch nicht geschrieben, dass er den Marathon gewinnen will. Wahrscheinlich ist nach ein paar Kilometern sowieso Schluss.
Meine Meinungam 23.03.2021 | 17:21
Zitat von Priska anzeigenausblenden
Guten Tag! Beziehe seit gut 15 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente. Vor meiner EM-Rente war ich in Reha, dort wurde mir gesagt, das Ausdauersport gut für meine Psyche wäre. Wärend des Rentenbezugs begann ich dann mit dem Laufen. Nach gut 15 Jahren, bin jetzt 55 Jahre, möchte ich jetzt endlich mal versuchen einen Marathon zu laufen. "Da jeder Läufer einmal im seinem Leben eine Marathon laufen sollte." Jetzt meine Frage: Wenn ich jetzt einen Marathon laufe, gefährte ich damit meinen derzeitigen Rentenanspruch? Das wird natürlich mein einziger Marathon sein, mehrere würde ich auch aus gesundheilichen Gründen nicht schaffen. Mein Arzt hat gegen einen langsamen Marathonlauf keine bedenken! Meine derzeitige sportliche Aktivität besteht aus zwei Läufen ( je ca. 5 bis 10 Km)in der Woche.
Sofern nicht fehlende Wegefähigkeit zur Berentung geführt hat, laufen Sie halt die 42 km und freuen sich, wenn Sie es bis über die Ziellinie schaffen.
Wer nur so leicht krank ist, dass er 42 km laufen kann und die volle Erwerbsminderungsrente erhält, kann man dann davon ableiten, dass wer nicht 42 km laufen kann, erst recht die volle Ererbsminderungsrente erhält? Gleiches Recht für alle.
Nee,so funktioniert das nicht. Der Nachbar hat Rente mit 2 Ohren, da müsste ich mit nur einem Ohr erst recht... Rente ist immer individuell, gleiche Diagnose nicht zwangsläufig auch Rente. Sein Ansinnen sagt nur, dass er wohl nichts mit den Beinen hat. Es gibt auch Blinde die Fußball spielen und sogar das Tor treffen.
Um 42 KM laufen zu können, müssen nicht nur die Beine, sondern auch Herz, Kreislauf etc. Top i.O. sein. Meine Meinung: Wer 42 KM laufen kann, kann auch locker 8 Stunden am Tag ein gemütlichliches Büropöstchen ausüben.
Das sehe ich genauso... Bin schpwe krank und kann, wenn überhaupt nur kurz mit Rollator laufen.. Mir wird allerdings die EM Rente verzagt... 42km Rennen wäre ein Traum für mich
Hallo Priska, das tut mir sehr leid. Ich würde, mit potenten Arztberichten, Widerspruch einlegen, bzw. wenn die Widerspruchfrist abgelaufen ist, einen neuen Antrag stellen. Eventuell können Ihnen, Sozialverbände wie VdK oder SoVD, für kleines Geld, dabei kompetent weiterhelfen. Viel Glück, Kraft und Alles Gute für Sie!
Sidopeam 24.03.2021 | 22:21
Einen Marathon zu laufen, ist per se nicht meldepflichtig bei der Rentenversicherung, siehe Mitteilungspflichten. Sie können auch ehrenamtlich arbeiten. Was man nicht mitteilen muss, kann man getrost ganz legal für sich behalten und so hat es auch keine Konsequenzen. Guten Lauf!
Krankam 25.03.2021 | 03:46
Jeder der meint, dass Marathonläufer auch alle arbeiten könnten verkennt, dass es keinen Beruf gibt der nur darin besteht lange Strecken zu laufen (und sonst nichts). Und psychische Krankheiten existieren!
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