Hallo Nadine,
den Ausführungen von FRG können wir uns anschließen.
Ob die Kindererziehungszeiten beim Vater angerechnet werden können, müsste im Einzelfall geprüft werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Als Ehegattin eines Spätaussiedlers können Sie weder Beitrags- noch Kindererziehungszeiten oder Kinderberücksichtigungszeiten aus Ihrem Herkunftsland geltend machen. Schul- und Studienzeiten dagegen immer, unabhängig von Ihrem Status.
Und kann ich die Kindererziehungszeiten auf meinem Mann (§ 4 BVFG) überschreiben lassen oder ist das weniger sinnvoll?
Kann man sich das einfach aussuchen? Wäre mir neu.
Im Forum hatte ich gelesen, dass der Antrag auf Kindererziehungszeiten innerhalb eines Jahres nach Zuzug in die Bundesrepublik gestellt werden muss. Sollte die Frist abgelaufen sein, können die Kinder dem Vater nur zugerechnet werden, wenn dieser die Kinder überwiegend erzogen hat. Dies muss natürlich bewiesen werden.
Hallo,
die Kindererziehungszeit wird der Mutter in dem Herkunftsland angerechnet. Jetz ist die Frage: Wo kommt sie her?
Wenn sie zum Beispiel aus Rumänien oder Polen kommt, bekommt sie ja von dort eine Rente.
Mit freundlichen Grüßen
Kasachstan
Wied die Rentenversicherung nur noch ein Selbstbedienungsladen angesehen ?
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