Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Staatliche Rente

von Hausfrau03.09.2019 | 15:47
81 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bin mein Leben lang Hausfrau. Ich habe aber sechs Kinder großgezogen. Habe ich damit die fünf Jahre Mindestversicherungszeit erfüllt und habe Anspruch auf eine gesetzliche Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Hausfrau,

wie Ihnen die User bereits geraten haben, sollten Sie schnellstmöglich einen Beratungstermin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Für die Beratung sind auf jeden Fall die Geburtsurkunden Ihrer Kinder mitzubringen. Wenn Sie auch eine Lehre absolviert haben, dann sind auch Nachweise darüber vorzulegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

DRVam 03.09.2019 | 16:06
Wenn Sie die Geburt der Kinder bisher der Rentenversicherung noch nicht mitgeteilt haben, sollten Sie dies nachholen. Im Anschluss werden Sie dann von Ihrem zuständigen Rententräger eine Rentenauskunft über Rentenbeginn und Rentenhöhe erhalten. Von alleine passiert da gar nichts!
senf-dazuam 03.09.2019 | 16:35
Hallo Hausfrau! Machen Sie einen Beratungstermin bei der DRV und machen dort eine Kontenklärung. In diesem Rahmen wird dann ermittelt, ob und wieviele Entgeltpunkte Ihnen für die Kindererziehung gutgeschrieben werden. Außerdem könnten noch Schulzeit, Ausbildung o.ä. vorliegen, auch diese Zeiten sind nicht unwichtig. Wenn Sie hierüber Unterlagen besitzen (Abschlusszeugnis der Schule, Ausbildungsvertrag, ...) dann sollten Sie dies zum Gespräch mitbringen. Schon mit den Kindererziehungszeiten für zwei Kinder erfüllen Sie die Mindestversicherungszeit/Wartezeit für die Regelaltersrente.
W°lfgangam 03.09.2019 | 20:35
Hallo Hausfrau, - wie alt sind Sie? - wurden die Kinder ab Geburt in D erzogen/bestand ggf. bei nicht dtsch. Staatsangehörigkeit während der Erziehungszeiten ein berechtigter Aufenthaltstitel in D? - wann 1. Geburt, wann letzte? Nur ein paar erste Fragen. Die Vorbeiträge ermuntern Sie schon, das direkt im Rahmen einer Kontenklärung über die DRV ermitteln zu lassen - ggf. ist Eile geboten, sofern schon ein passendes Rentenalter erreicht ist, um etwaige Rentenansprüche/Nachzahlungen nicht zu verschenken. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026