Hallo Klaus, die Änderung der Staatsangehörigkeit deutsch zu neuseeländisch ermöglicht eine Erstattung der Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung, soweit dann nicht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung besteht (doppelte Staatsbürgerschaft).
Eine Auszahlung ist nach einer Wartezeit möglich.
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, abhängig von der Zahl der geleisteten Beiträge und erreichen des entsprechenden Alters, eine Rente in Deutschland zu beantragen.
Es ist ratsam einen individuellen Beratungstermin mit der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren.
Dieser Termin wird auch per Videocall angeboten, eine Reise nach Deutschland ist also nicht zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen