Während des Bezuges des Existenzgründerzuschusses waren Sie versicherungspflichtig. Nach Wegfall dieses Zuschusses waren Sie nicht mehr pflichtig, so dass Sie in der RV evtl. freiwillige Beiträge zahlen könnten. Sie sollten bei einer Beratungsstelle nachfragen, ob dies sinnvoll erscheint (wegen der Erwerbsminderungsrnetenwnawartschaft)!