Hallo 2020!
1. Sofern Sie derzeit einkommensgerechte Beiträge zahlen, berechnet sich der Beitrag aus dem Arbeitseinkommen des letzten Einkommensteuerbescheids. Wenn nun Ihr laufendes Arbeitseinkommen mindestens 30 % niedriger ist, können auf Antrag ab dem Folgemonat der Antragstellung die Beiträge aus diesem niedrigeren Arbeitseinkommen berechnet werden. Das laufende Arbeitseinkommen ist durch entsprechende Unterlagen, zum Beispiel eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters, nachzuweisen.
2. Ein Wechsel zum Regelbeitrag ist jederzeit auf Antrag ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung