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Startgutschrift

von öD25.11.2013 | 11:30
1119 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Als EM-Bezieher und ehemals Beschäftigtem des öD wurde mir vor fast 2 Jahren von der Versorgungsanstalt mitgeteilt, dass mir aufgrund einer Startgutschriftsvergleichsberechnung und angelehnt an die betreffende BGH-Entscheidung rückwirkend eine höhere Rente zugestanden hatte. Die Neuberechnung und Nachzahlung für vergangene Zeiträume erfolgte erst kürzlich, sodass ich meine, diese Nachzahlung hätte vom Träger der Zusatzversorgung verzinst ausgezahlt werden müssen? (Das betreffende BGH-Urteil zu dieser Thematik erging 11/2007. Eine diesbezügliche Vereinbarung zum Startgutschriftsverfahren zwischen Bund und Tarifparteien erfolgte in 05/2011.) Falls der mir nachgezahlte Betrag verzinst hätte werden müssen, mit welchem %-Satz und ab welchem Zeitpunkt hätte dies geschehen müssen? (EM-Rentenbezug seit 2009.) Wie gehe ich vor? Widerspruch an den Zusatzversorgungs-Träger? Es betrifft zwar nicht die gesetzliche, sondern die Zusatzrente zur gesetzl. Rente. Allerdings bezieht sich meine Fragestellung auf ein allg. anzuwendendes Verfahren in Bezug auf Rentenzahlungen.

3 Antworten

....am 25.11.2013 | 11:48
Das SGB sagt 4% und zwar nach 1 Monat nach Fälligkeit oder nach 6 Monaten nach vollständigen Antragseingang. Wie das der Zusatzversorgungsträger zu handhaben hat steht sicherlich in deren Satzung. Nachlesen, ggf. beantragen und Ergebnis abwarten.
-am 25.11.2013 | 12:05
Eine verbindliche Antwort kann Ihnen nur der Zusatzversorgungsträger geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an diesen direkt zu wenden. Ein Widerspruch wäre ggf. auch eine Möglichkeit.
-am 25.11.2013 | 12:05
Eine verbindliche Antwort kann Ihnen nur der Zusatzversorgungsträger geben. Wir empfehlen Ihnen, sich an diesen direkt zu wenden. Ein Widerspruch wäre ggf. auch eine Möglichkeit.
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